Gute Nachrichtigen für Soloselbstständige aus NRW: Das Land hat anscheinend ein Einsehen damit, dass Freiberufler, freie Kreative und andere Selbstständige, die kaum Betriebskosten geltend machen können, auch als Mensch so etwas wie „Betriebskosten“ verursachen. Rückwirkend ab Juni gilt, dass Soloselbstständige pro Monat 1.000 Euro geltend machen können für ihre privaten Aufwendungen wie Miete, Versicherungen, Lebenskosten. Damit bleibt hoffentlich vielen Betroffenen der Gang zum Jobcenter erspart.
Das Hilfsprogramm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen sieht keine Unterstützung für den Lebensunterhalt der Unternehmer und Freiberufler vor. Heißt: Wer bei massiven Umsatzrückgängen keine 3.000 Euro Betriebskosten pro Monat nachweisen kann, darf die Soforthilfe nicht für den Lebensunterhalt verwenden. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen für ihre Landes-Programme in Bezug auf die Soforthilfe.
Das Land NRW hat nun beschlossen, den Betroffenen 1.000 Euro monatlich zu zahlen, damit sie ihren privaten Aufwendungen nachkommen können, ohne sich zu verschulden bzw. ohne zu versuchen, Hartz IV zu beantragen.
Die Landesregierung stellt für diese Überbrückungshilfe insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Der Lebensunterhalts-Zuschuss gilt für die Monate Juni bis August. Für die erste Phase der Corona-Soforthilfe (März bis Mai 2020) sollen die Empfänger bis spätestens Ende September ihre Ausfälle nachweisen. Zuviel gezahltes Geld soll bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zurücküberwiesen werden. Für die Lebenshaltungskosten wird für diese drei Monate ein Pauschalbetrag von insgesamt 2.000 Euro bewilligt – falls die Umsätze massiv eingebrochen waren.
Quelle wdr vom 24.06.: Land stockt Hilfen für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer auf
Quelle wdr vom 12.05.: 2.000 Euro pauschal für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer
Liebe Eva,
ich finde es auch toll, dass NRW aufstockt – ABER: die 1.000 EUR erhalten ja nur diejenigen, die einen Anspruch auf die vom Steuerberater zertifizierte Überbrückungshilfe haben.
Da fallen also wieder ganz ganz viele durchs Raster…
Und für die erste Soforthilfe dürfen ja auch nur diejenigen 2.000 EUR für ihre Lebenshaltung nehmen, die im März oder April beantragt haben und die in diesem Zeitraum kein ALG 2 beantragt haben.
Auch hier fallen ganz ganz viele durchs Raster…
Insgesamt nett gemeint, aber schon ziemlich an der Realität der kleinen Selbständigen vorbei wie ich finde.
Viele Grüße
Heike
Ja, Du hast so recht. Ich wünschte, wir könnten uns mit Betroffenen einmal per Video-Konferenz treffen und Erfahrungen einsammeln! Mal sehen, ob es da beim VGSD (Verband Gründer und Selbstständige) etwas gibt. Sie engagieren sich ja großartig. Was wir brauchen, ist Zusammenhalt und Wissen voneinander. Ich habe keine Ahnung, wie groß die Existenzbedrohung bei den vielen Selbstständigen und Kleinst-Unternehmen wirklich ist. Da helfen keine Zahlen – da hilft nur der persönliche Austausch
Schau mal beim VGSD und bei der Kontist-Stiftung, da gibt es dauernd großartigen Austausch per Webinar oder sonstige Online-Meetings 🙂
Ja, das mache ich fast täglich liebe Heike. Wünschte, alle Selbstständigen wären Mitglied im VGSD – geht ja auch kostenlos! https://www.vgsd.de/mitglied-werden/