Das Leistungsschutzrecht und die Konsequenzen für die SteadyNews (und andere Blogger?)

Die SteadyNews werden auf keinen Fall das Leistungsschutzrecht anwenden

Tatsächlich hat der Bundesrat das Leistungsschutzrecht durchgewunken. Die Opposition aus SPD und Grünen hat durch ihr Verhalten wahr gemacht, dass Suchmaschinen und andere Aggregatoren (Sammlungen von Suchmachinenergebnissen) in Zukunft Lizenzgebühren zahlen sollen, wenn sie Ergebnisse von Presseverlagen einblenden – so wie GEMA-Gebühren anfallen, wenn bei YouTube Musikvideos sichtbar sind. Es ist zu erwarten, dass Google keine Suchergebnisse von Presseerzeugnissen mehr einblenden wird (welch internationale Katastrophe!) doch was mit „presseähnlichen Erzeugnissen“ wie den SteadyNews? Werden auch wir vom Leistungsschutzrecht erfasst und nicht mehr bei Google indiziert?

Leider gibt es keinen automatischen HTML-Befehl, mit dem man als Zeitung, Blog, Online Magazin auf den Gebrauch des Leistungsschutzrechts verzichten kann. Viele Online Presseerzeugnisse haben schon Artikel geschrieben in denen sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie nicht das Leistungsschutzrecht anwenden werden – doch wie soll Google das rechtssicher erfahren?

Die Süddeutsche, der Spiegel, der Heise Verlag, Golem, t3n und viele andere Verlage haben schon ausdrücklich betont, dass sie weiterhin Snippets (also kurze Textauszüge mit Verlinkung der Überschrift) herzlich willkommen heißen.
Spiegel Online
t3n
Süddeutsche

Auch die SteadyNews werden auf keinen Fall das Leistungsschutzrecht anwenden und freuen sich über jeden

Die SteadyNews werden auf keinen Fall das Leistungsschutzrecht anwenden

Die SteadyNews werden auf keinen Fall das Leistungsschutzrecht anwenden

Internet-Aktiven, der unsere Beiträge mit Überschrift und einem kurzen Teaser verlinkt – es wäre schlimm, wenn durch die neue Rechtsunsicherheit jemand darauf verzichtet! Auch sehen wir es gern, wenn Ihr unsere Beiträge in sozialen Netzwerken teilt und viral verbreitet – niemals würden wir dagegen vorgehen. Nur das komplette Kopieren von Artikeln oder Fotos bleibt natürlich untersagt – es gelten die üblichen Zitierregeln.

Wir selbst werden in Zukunft die Springer-Presse und andere Verlage, die das Leistungsschutzrecht anwenden wollen, gut durchforsten und bei interessanten Beiträgen diese redaktionell umschreiben und hier veröffentlichen – damit weiterhin auch die Öffentlichkeit von News profitieren kann, ohne Abonnent einer Zeitung zu werden. Leider können wir keinen Backlink zu den Originalartikeln setzen – aber natürlich werden wir die Quellen mit Datum der Erscheinung angeben.

Noch immer fehlt mir die Phantasie zu glauben, dass wir Deutschen uns international nun auch mit Presseartikeln ähnlich ins Aus setzen wie mit Musik – aber wir werden sehen, wie sich in der Praxis das Leistungsschutzrecht auswirkt. Vielleicht hätten wir mehr gemeinsam die Öffentlichkeit informieren sollen – nun ist es zu spät. Politiker haben einen solchen Respekt vor gewissen Zeitungsverlagen, dass es nun zu dieser Unglaublichkeit gekommen ist. Schade schade schade…

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert