Vorsicht, wer als Gesetzlich Krankenversicherter länger als 78 Wochen wegen derselben Krankheit Krankengeld bezieht verliert den eigenen Versicherungsschutz. Erst vor einigen Tagen musste das ein Kunde erfahren, der wegen erheblicher Diabetes und Nierenfunktionsstörungen seit November 2009 von seiner Ärztin arbeitsunfähig geschrieben ist.
Nun hat ihm seine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mitgeteilt, dass er ab dem nächsten Monat nicht nur kein Krankengeld mehr bekommt, sondern nur noch gegen Zahlung eines freiwilligen Beitrages weiter versichert werden kann.
Jetzt bleibt ihm keine Wahl: Entweder er geht, obwohl noch kränklich wieder arbeiten oder wenn die Firma gar nicht mehr existiert, zur Agentur für Arbeit.
Bei einem Selbständigen, welcher sich über die GKV mit Krankengeldanspruch versichert hat, ist die Gefahr finanzieller Einbußen bei Krankheit noch gewaltiger. Das Krankengeld bemisst sich nach dem Gewinn oder nach dem gewählten Beitragssatz. Daraus wird ein Nettoverdienst ermittelt, der höchstens mit 70 Prozent der Bemessungsgrenze ausgezahlt wird. So ergeben sich unterUmständen nur geringe Tagegeldansprüche.
Selbständige sollten daher besser privat mit einem Krankentagegeld vorsorgen. Hier gibt es keine Begrenzung der Zahlungsdauer und außerdem ist diese Auszahlung der Leistung steuerfrei!
Wer als Selbständiger gesetzlich versichert war und einen Partner hat, der in einer GKV versichert ist, kann den Antrag auf Familienversicherung stellen, wenn sein monatliches Einkommen 365,– Euro nicht übersteigt. Der Antrag muss schnell gestellt werden, denn er gilt erst mit dem Eingang bei der Kasse und mit Nachweis des geringen Einkommens.
In diesem Sinne beste Gesundheit
wünscht
Detlef Schumann aus Bochum