Die finanzielle Absicherung sollten Frauen schon frühzeitig in die eigenen Hände nehmen und sich nicht einseitig auf den Ehemann verlassen. Getrennte Konten können sinnvoll sein. Trotz Emanzipation: Beim Geld überlässt das weibliche Geschlecht allzu gern das Feld den Männern. Erst wenn es zu spät ist, etwa im Alter oder nach einer Scheidung, bereuen viele ihre Bequemlichkeit. Warum nur, gehen Frauen doch angeblich so gut mit Geld um. Nur jede vierte Frau beschäftigt sich „gern“ mit Finanzthemen. Gerade 14 Prozent gehen aktiv und zielstrebig damit um.
„Frauen leben länger – aber wovon?“
Mit dieser Frage sollten sich heute Frauen intensiver beschäftigen und Geldgeschäfte sowie ihre finanzielle Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Eigeninitiative ist gefragt, denn Frauen können sich bei ihrer Absicherung nicht auf den vermeintlich so sicheren Hafen der Ehe verlassen.
Zu viele aber tun es dennoch: Obwohl jede dritte Ehe geschieden wird, verlassen sich vor allem jüngere Frauen auf die Absicherung durch ihren Mann. Doch die Teilhabe an Rentenansprüchen des Ehemannes endet mit der Zustellung des Scheidungsantrages.
Auch glücklich verheirateten Paaren ist getreu ihrem Motto „meins bleibt meins“ zu eigenen Konten zu raten. Immer wieder kommt es vor, dass Frauen sich beim gemeinsamen Konto als Inhaberin wähnen und in Wahrheit nur Bevollmächtigte sind. Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt, heißt es. Also kann der Partner auch jederzeit seine Vollmacht entziehen. Hat eine Frau ihr Erbe auf sein Konto überweisen lassen, kann er das sogar als Schenkung deklarieren. Schlecht, wenn sich der Mann dann scheiden lässt. Gerade Erbschaften haben es in sich. In den kommenden Jahren werden 1,4 Billionen Euro (1400 Milliarden) vererbt, – davon bis zu 70 Prozent an Frauen.
Kinderlosen Ehefrauen ist zu raten, sich im Testament als Alleinerbin einsetzen zu lassen. Ansonsten erben die Schwiegereltern mit. Ein gültiges Testament braucht Ort, Datum sowie Unterschrift und muss handschriftlich verfasst sein.
Liebe allein ist keine gute Bezahlung. Arbeitet die Ehefrau im Familienbetrieb des Partners, sollte sie auf einen Vertrag, angemessene Bezahlung und soziale Absicherung bestehen. Auch wer sich auf die Kindererziehung beschränkt hat und deshalb kaum erwerbstätig war, kann sich Warte- und Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Gleiches gilt für die Pflege von Familienangehörigen: 14 Stunden pro Woche reichen da schon.
Dieser Personenkreis kann auch von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung und dem Riestersparen Gebrauch machen.
Unternehmerinnen sollten ganz besonders auf eine ausreichende Altersvorsorge achten. Die Hohe Lebenserwartung und die stetige Inflation lassen schnell eine gute Absicherung
nach 20 Jahren wie ein Almosen aussehen, wenn kein Inflationsausgleich eingebaut wurde.
Wer einmal abhängig beschäftigt war, der wird diese Warnung schon in seinen Renteninformationen versteckt wieder finden.
Gerne erkläre ich Ihnen Ihre Renteninformation und die Auswirkung der Inflationsrate während der Rentenbezugszeit und wie Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter behalten können.
Generalagentur Detlef Schumann
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