Ab 2026 sind die verpflichtenden Assistenzsysteme für Erstzulassungen von PKW und leichten Nutzfahrzeugen in der EU erweitert worden. Unten im Beitrag ist ein kurzes Video eingebettet, das diese neuen Assistenzsysteme am Beispiel VW vom Steuer aus erläutert. Im Folgenden ein stichwortartiger Überblick über die Änderungen. (Quelle: Focus vom 02.01.2026)
Assistenz- und Überwachungssysteme
Schon 2024 wurden die ersten Pflichten von Assistenz- und Überwachungssystemen für Neuwagen EU-weit eingeführt. Ab dem 7. Juli 2026 steigen die Anforderungen an Fahrassistenzsysteme, die Voraussetzung sind, um die Zulassung für einen Neuwagen zu erhalten. Der Kaufvertrag allein genügt nicht für die Anmeldung.
Übersicht der Assistenzsysteme für Neuwagenzulassungen in der EU
– Notbremssysteme müssen nun auch Fußgänger und Fahrradfahrer erkennen und einen Bremsvorgang auslösen – nicht nur bei sich bewegenden Fahrzeugen
– Spurassistent warnt mit Tönen und Zeichen davor, wenn man die Spur verlässt (zum Beispiel zum Überholen ansetzt, ohne zu blinken), und steuert aktiv dagegen. Das System lässt sich nicht auf Dauer deaktivieren.
– Abbiegeassistent: Auch LKW und Busse müssen nun über Abbiegeassistenten verfügen, die darauf achten, dass sich keine Verkehrsteilnehmer im toten Winkel befinden
– Das Next-Generation-eCall-System setzt bei einem Unfall über das 4G- oder 5G-Netz automatisch Notrufe ab. Dafür müssen die Autos ständig über Mobilfunk vernetzt und ortbar sein.
– Ereignisbezogene Datenaufzeichnungen (EDR): Unfalldatenschreiber erfassen anonymisierte Fahrdaten bei Unfällen nun auch bei neu zugelassenen LKW und Bussen.
– Alcolock: Die Alkohol-Wegfahrsperre existiert bislang seit 2024 für Neuzulassungen verpflichtend in Deutschland nur als technische Schnittstelle. Es ist noch offen, wann sie ohne Abschaltmöglichkeit verpflichtend aktiviert wird und bei Verdachtsmomenten (z.B. Atemluft) vor jeder Fahrt vom Fahrer ein Alkoholtest durchgeführt werden muss
Verpflichtende Systeme seit 2024
– Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Warntöne und visuelle Warnzeichen bei Tempolimit-Überschreitungen – schon seit 2024 Pflicht
– Aufmerksamkeitsassistent soll Müdigkeit des Fahrenden erkennen. Ebenfalls schon seit 2024 für Neuzulassungen Pflicht. Analysiert das Fahr- und Lenkverhalten
Quelle: Focus vom 02.01.2026 – Pflicht ab 2026: Diese neuen Assistenzsysteme müssen Autofahrer kennen
Hier ein aktuelles YouTube-Video vom 01.01.2020 vom YouTube-Kanal @autoland. Gezeigt werden die Assistenzsysteme am Beispiel am Golf 8.5 R.




