Existenzgründer: Gründungszuschuss ab 2011 nur noch Ermessensleistung

Wie das Portal gruendungszuschuss.de berichtet, wird der Gründungszuschuss als Förderinstrument für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit ab 2011 zur Ermessensleistung. Das bedeutet, dass Gründer, die ALG I beziehen und sich mit mindestens 90 Tagen Restanspruch auf ALG I selbständig machen wollen, ab 2011 keinen Rechtsanspruch mehr auf die Förderung haben. Bisher müssen die Arbeitsagenturen den Gründungszuschuss bewilligen, wenn der Gründer alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

Diese Änderung ist ein Teil der Einsparmaßnahmen, die die Bundesregierung in den letzten Tagen beschlossen hat. Im Eckpunkte-Papier heißt es: „Bei der Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer fördern zu können. Wir werden daher so genannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln. (…) Die Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit stärken. Dies wird mit einer höheren Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr Ermessensleistungen eingehen.“

Regional betrachtet sollen die Arbeitsagenturen Regeln entwickeln, um die Ermessensleistung „Gründungszuschuss“ nachvollziehbar zu machen und vor Willkür zu schützen. Doch anders als beim Rechtsanspruch kann die Förderung für das laufende Jahr regional eingestellt werden, wenn das Budget aufgebraucht sein sollte.

Im nächsten Jahr sollen 2 Milliarden Euro im Bereich SGB II und III eingespart werden, 2012 4,0 Milliarden und ab 2013 5,0 Milliarden Euro. Auch Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose sind von den Einsparungen betroffen. Hier werden wohl in erster Linie Langzeitarbeitslose mit Hartz IV weniger Leistungen erhalten und Einschnitte hinnehmen müssen.

Quelle: gruendungszuschuss.de

Informationen der Bundesregierung zum Sparprogramm (als pdf)

Informationen zum Sparprogramm als Tabelle (pdf)

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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5 thoughts on “Existenzgründer: Gründungszuschuss ab 2011 nur noch Ermessensleistung

  • Reply Sabine Krüger 17. Oktober 2010 at 21:39

    Ist jetzt Grund zur Panik angesagt?

    Ich hätte regulär noch bis Juli 2011 Ansrpuch auf ALG I und habe eigentlich vor mein Geschäft richtig gut vorzubereiten und erst gründen, wenn ich die ersten Einnahmen verzeichne.

    Heißt das nun ich soll alles über´s Knie brechen und noch dieses Jahr gründen, obwohl ich mir noch mind. bis April 2011 Zeit lassen könnte? – Ich habe bereits eine postive Stellungnahme meines Businessplans durch die IHK erahlten.

    Wer kann mir erklären, was mit „Ermessenssache“ gemeint ist? Liegt das in Zukunft nun an der Willkür der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur?

  • Reply Eva Ihnenfeldt 18. Oktober 2010 at 20:02

    Ganz Genaues weiß heute noch keiner. Das Dumme ist ja, das viele Monate lang diskutiert wird – und dann kurz vor Ende des jahres erst die Neuerungen wirklich feststehen.
    Panik würde ich nicht haben. Es kann ja nicht sein, dass plötzlich nur noch wenige Gründungen akzeptiet werden. Aber es könnte schon sinnvoll sein, einen Gründungsberater aufzusuchen und sich nicht auf die IHK-Bescheinigung zu verlassen. ich selbst habe schon erlebt, dass eine solche Tragfähigkeitsbescheinigung von der BA nicht akzeptiert wurde – da ging es um einen Imbiss…

  • Reply Sabine Krüger 18. Oktober 2010 at 22:21

    Vielen Dank für diesen Hinweis. Aber das lässt ja nicht gerade hoffen. Alle Beteiligten müssten doch eigentlich daran interessiert sein, ALG I-Empfänger zu unterstützen, die im Idealfall sogar als potentielle Arbeitgeber fungieren könnten. Das Risiko ist einfach zu groß bis 2011 zu warten. Das ist schade, denn die Vorbereitungszeit für eine Gründung ist sehr wichtig. Ist die Gründung erst genehmigt, bleiben gerade mal 9 Monate, um „seine Brötchen alleine zu verdienen“. Das ist für einen gesunden Aufbau unter Umständen zu gering. Dennoch bleibt mir wohl nur, noch diese Woche meine Arbeitsagentur aufzusuchen und meine Gründung wider jeder Vernunft und Vorbereitung noch für 2010 zu beantragen. Akzeptieren kann ich diese Gesetzesänderungen nicht. Eine einstmalig gute Idee wird nun einmal mehr so einfach zerschlagen. – Sehr Schade!!!
    Sabine Krüger

  • Reply Info für alle Existenzgründer « aem hae aem 8. Dezember 2010 at 16:24

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  • Reply Rene 12. Februar 2011 at 18:30

    Hallo!
    Das ist prinzipiell ja keine schlechte Idee. Schließlich sollte nicht jede Gründung durchgewunken werden, nur damit die Person aus der Arbeitslosenstatistik verschwindet. Es gilt vielmehr das Konzept richtig zu prüfen – etwas, was durch die fachkundige Stellungnahme nicht unbedingt gewährleistet ist, da hier IHKs oder auch Steuerberater gerne ein Konzept durchwinken. Die entscheidende Frage ist, ob nun der Vertretet des Arbeitsamt besser in der Lage ist, zu entscheiden, welcher Businessplan sinnvoll ist und welcher nicht…aber zur Prüfung kann er ja gern auf http://www.fuer-gruender.de vorbeischauen.
    Na mal sehen wir es im Endeffekt gehandhabt wird.

    Beste Grüße

    René

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