Am 9. Juni 2010 haben sich die Länder darauf geeinigt, dass die GEZ-Gebühren in eine einheitliche Haushaltsabgabe umgewandelt werden sollen. Das heißt, dass jeder Haushalt ab 2013 den gleichen Betrag zahlen muss -unabhängig von der Anzahl und Art der Rundfunkgeräte. Die Höhe der Haushaltsabgabe ist noch nicht beschlossen – bisher nahmen nehmen die Anstalten über die GEZ rund 7,3 Milliarden Euro ein.
Haushaltsabgabe bedeutet, dass erwachsene Kinder und Großeltern, die mit im Haushalt leben, bald nicht mehr zusätzlich zahlen müssen. Für Zweit- und Ferienwohnungen wollen die Politiker lediglich einen Zuschlag nehmen – gedacht ist an fünf Euro. Auch Wohngemeinschaften müssen ab 2013 nur noch einmal gemeinsam zahlen – wie auch immer dann die Gebühren rechtlich eingefordert werden können…
Selbständige und Betriebe sollen ebenfalls grundsätzlich die Haushaltsabgabe zahlen, ohne Ausnahme. Bei Unternehmen wird es eine Staffelung nach Zahl der Angestellten und der Standorte geben. Da bisher geschätzte 60 Prozent der selbständige Tätigen keine GEZ-Gebühren abführen, wird dies eine Mehrbelastung gerade für Selbständige bedeuten.
Kleinbetriebe bis zu vier Mitarbeitern sollen eine ermäßigte Abgabe von 5,99 Euro zahlen (ein Drittel der Haushaltsabgabe). Betriebe mit fünf bis 14 Mitarbeitern werden die volle Gebühr auferlegt bekommen, Firmen mit 15 bis 49 Mitarbeitern die doppelte Haushaltsabgabe. Das Homeoffice soll befreit bleiben von Rundfunkgebühren – hier ist die private Haushaltsabgabe ausreichend. Die GEZ-Gebühr für Dienstwagen wird ebenfalls 5,99 Euro betragen.