In Europa ist die Gesichtserkennung durch Facebook, Google und Co seit 2012 komplett verboten – doch in den USA und in vielen anderen Ländern gibt es weiterhin die Möglichkeit, über biometrische Daten Menschen auf Fotos zu identifizieren und damit weiter zu verfahren. Nun hat ein Gericht in den USA Zivilklagen gegen die automatische Gesichtserkennung bei Facebook zugelassen – die drei Kläger führen an, dass Facebook 2010 die Sammlung und Auswertung biometrischer Daten gestartet habe, ohne die Nutzer deswegen um Erlaubnis zu fragen.
Biometrische Daten werden immer häufiger gesammelt und gespeichert – zum Beispiel bei Behörden. Die Fähigkeit, Gesichter fehlerfrei zu identifizieren, ist so weit fortgeschritten, dass kaum noch Fehler passieren. Das zeigen Tests mit der Facebook-App Moments und der relativ neuen „Photo Magic“ Funktion, die in den Facebook Messenger eingebaut wurde. Dort lassen sich in den USA und einigen anderen Ländern „Freunde“ auf Fotos erkennen, wenn diese Fotos in der Smarthone-Fotogalerie gespeichert sind.
Chip.de: Messenger scannt alle Fotos
In dem Gerichtsverfahren wird es wohl nur um die Zeit zwischen 2010 und 2012 gehen, während der die Nutzer nicht darüber informiert waren, was mit ihren biometrischen Daten passiert – und in der man die Funktion nicht abschalten konnte. Es steht zu befürchten, dass die biometrische Datenbank einiger Internet-Anbieter, die auf Fotos im Smartphone bzw. auf dem Rechner zugreifen können, – plus der Überwachung durch behördliche Dienste -, schon so umfassend ist, dass ein Ausweichen kaum noch möglich ist. Auch wenn die Gesichtserkennung in Deutschland und der EU verboten ist, ist es wahrscheinlich, dass intern weiter damit bei Facebook, Google und Co experimentiert wird. Gesichtserkennung als Thema auf der republica 2016
Der Designer Adam Harvey zeigt auf seinem Vortrag auf der republica (englisch), wie man sich in Zukunft tarnen sollte, wenn man der biometrischen Daten-Erkennung entgehen will. Sonnenbrille und Perücke reichen da weißgott nicht mehr…