Immer mal wieder gibt es Berichte in Blogs und anderen Online-Medien über Abmahnungen wegen Verstöße gegen die Impressumspflicht. Nicht nur bei der Website, auch bei Facebook und Xing muss bei allen Accounts mit „gewinnerzielender Absicht“ ein Impressum hinterlegt sein. Und zwar ein Impressum, das von allen Geräten zugänglich ist. Doch dass man auch bei Instragram ein Impressum hinterlegen muss, ist vielen Unternehmen nicht nicht bewusst. Wie nun lässt sich das realisieren?
Noch hat Instagram kein eigenes System für seine Nutzer, um der gesetzlichen Impressumspflicht nachzukommen. Darum müssen Unternehmen und Selbstständige einen Umweg wählen. So wie man bei Twitter die „Bio“ nutzt für den Link zum Impressum, kann bei Instragam in die „Infobox“ den Link zum Impressum von der Website einfügen.
Bei dieser Methode ist zu beachten, dass das Wort „Impressum“ im Link erkennbar sein muss. „Info“ würde nicht ausreichen, da der Nutzer mit „Info“ keine Anbieterinformationen plus meldefähiger Adresse verbindet.
Selbstverständlich müssen gewerblich genutzte Instagram-Accounts außer der Impressumspflicht auch alle Marken- und Urheberrechte genau beachten.
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