Krankmeldung: Arbeitgeber kann Krankenschein am 1. Tag verlangen

Arbeitgeber dürfen schon vom ersten Tag einer krankheitsbedingten Fehlzeit die Vorlage eines Krankenscheins verlangen. Dies stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln fest. Es muss auch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers in der Vergangenheit vorgelegen haben um dies zu rechtfertigen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in seinem Urteil v. 14.9.2011 (3 Sa 597/11) so entschieden. Das Urteil gilt zumindest vorläufig, denn zwischenzeitlich wurde Revision eingelegt. Offen ist, wann das Bundesarbeitsgericht sich zu dem Fall äußern wird. Beim LAG hatte eine Redakteurin, die bei ihrem Vorgesetzten einen Dienstreiseantrag gestellt hatte. Nachdem dieser auch nach vemehrter Nachfrage abgelehnt wurde, meldete sich die Redakteurin krank. Der Arbeitgeber forderte die Redakteurin auf, künftig am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Das Vertrauen, so der Arbeitgeber, sei erschüttert. Dagegen wehrte sich die Redakteurin: Ein Missbrauchverdacht sei unbegründet. Es bestünde kein Zusammenhang zwischen Krankmeldung und verweigertem Dienstreiseantrag. Das LAG wies die Klage der Redakteurin ab. Der Arbeitgeber war berechtigt, künftige Atteste bereits am ersten Krankheitstag einzufordern. Dies muss weder begründet werden noch bedarf es eines Sachverhalts, der Anlass für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers gibt.

Aber, so das LAG: Die allgemeinen gesetzlichen Schranken der Willkür und des Verbots diskriminierenden Verhaltens müssen beachtet werden. Der Arbeitgeber hatte in der kurzfristigen Erkrankung nach dem Verbot der Dienstreise einen hinreichenden Anlass für die Anweisung gesehen. In einer solchen Situation handle der Arbeitgeber nicht willkürlich oder rechtsmissbräuchlich, wenn er die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangt.

Der selbstständige Journalist und Social Media Redakteur Christian Spließ begleitet Unternehmen und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung von Social Media Kampagnen. Christian Spließ ist einer der Social Influencer in NRW - vor allem über Twitter und Facebook.

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