Die Künstlersozialkasse ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung – speziell für Künstler und Publizisten. Sie ist wichtig für freischaffende Künstler, da über die KSK nur der Arbeitnehmeranteil bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden muss. Alle anderen Selbstständigen müssen sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil entrichten. In der Corona-Pandemie sind nun viele in Not geratende Künstler dazu übergegangen, Nebenjobs anzunehmen, die nicht KSK-zulässig sind. Das kann verheerende Folgen nach sich ziehen.
Nichtkünstlerische Nebenjobs können bewirken, dass man seine Berechtigungs-Voraussetzungen verliert, über die KSK versichert zu sein. Erfährt die Künstlersozialkasse, dass man mehr als 450 Euro monatlich durch eine nichtkünstlerische Tätigkeit einnimmt, verliert man den Versicherungsschutz. Zu schweigen ist auch keine Lösung, da es spätestens bei Beitragsüberprüfungen bekannt wird. Bloß nicht den Kopf in den Sand stecken!
Besser zum Jobcenter
Tatsächlich ist es wohl das Beste, zum Jobcenter zu gehen und vorübergehend ALG II zu erhalten. In dieser Zeit wird der Versicherungsschutz auf die Alimentierung übertragen – doch man bleibt sozusagen als ruhendes Mitglied bei der KSK. Wird man indessen aus der Künstlersozialkasse wegen artfremder Einkommen entlassen, könnte es schlimmstenfalls sein, dass man nach der Krise erneut einen Aufnahme-Antrag stellen muss und nachweisen, dass man Künstler bzw. Freier Kreativer ist. Das ist wahrlich nicht so einfach, wie viele KSK-Mitglieder wissen…
Ein konkretes Beispiel:
Der Tagesspiegel hat im Januar 2021 anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt, was passieren kann, wenn man als KSK-Mitglied Eigeninitiative ergreift, um nicht auf ALG II zurückgreifen zu müssen. Sehr empfehlenswert zu lesen und sich danach zu richten!
Tagesspiegel: Probleme mit der Künstlersozialkasse bei Nebenjobs