Nicht ganz korrekte Rechnungen: Wann der Vorsteuerabzug gefährdet ist

Ärger mit dem Finanzamt, was den Vorsteuerabzug angeht, hat immer nur der, der eine Rechnung bezahlt hat, die nicht korrekt ist – nicht der, der sie unkorrekt ausgestellt hat. Denn der Empfänger macht ja die Vorsteuer geltend. Kommt es zur Betriebsprüfung, können schon kleine Fehler dazu führen, dass dieser Vorsteuerabzug nachträglich aberkannt wird – das kann sehr teuer werden, also bitte Vorsicht!

So kann es ein Problem geben, wenn die liefernde Firma noch das alte Geschäftspapier gebraucht, obwohl sich die Adresse geändert hat. In einem konkreten Fall hatte der Lieferant die alten Briefbögen noch verwendet, weil die Adressänderung noch nicht im Handelsregister eingetragen war. Das Finanzamt argumentierte folgendermaßen: Die Rechnung sei auf eine nicht mehr existierende Firma ausgestellt – der wahre Rechnungsaussteller lasse sich nicht eindeutig identifizieren – Aberkennung des Vorsteuerabzugs.

Ein weiterer Fall: die Umsatzsteuer ist zu hoch ausgewiesen. Falls der Rechnungsempfänger nicht nachprüft und die Rechnung mit der zu hohen Umsatzsteuer bezahlt, muss er den zuviel ausgewiesenen Betrag ans Finanzamt zurückzahlen. Das kann z.B. dann passieren, wenn manche Leistungen auf der Rechnung mit 7%, andere mit 19% Umsatzsteuer veranschlagt werden. Häufig wird vom Rechnungsaussteller für alle Posten ein und derselbe Steuersatz verwendet.

Mangelnde Leistungsbeschreibung: Ein Holz- und Bautenschutzunternehmen hatte Arbeiten an einen Subunternehmer weitergegeben. Die erbrachten Leistungen waren in der Rechnung beschrieben mit Begriffen wie „Ausgeführte Wärmedämmungsarbeiten“ oder „ausgeführte Flachverblendarbeiten“. Dem Finanzamt waren diese Bezeichnungen zu allgemein. Der Rechnungsempfänger konnte für die bemängelte Rechnung keine Vorsteuer geltend machen. Leistungsbeschreibungen müssen genau sein und die Rechnung muss Ort, Datum und Umfang enhalten, um eindeutig und leicht prüfbar zu sein.

Bei Rechnungen über 150 Euro gelten strengere Auflagen als bei kleineren Beträgen. Die Ausweisung des Nettobetrages ist Pflicht. Es reicht nicht aus, den Bruttobetrag zu nennen und die Höhe der Umsatzsteuer. Prüfen Sie bei Einkäufen von Betriebsmitteln unbedingt direkt nach, ob die Rechnung wirklich den Nettobetrag nennt – viele Händler sind hier nachlässig, und zwar auf Kosten ihrer gewerblichen Kunden. An eine korrekte Rechnung zu kommen, ist dann manchmal gar nicht so einfach…
Qype Erfahrungsbericht mit einem Teppichkauf

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert