Private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers ist steuerfrei

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.

Die  entsprechende Gesetzesänderung wurde per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen. Als Begründung führte die CDU/CSU-Fraktion an, dass die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten die Steuer vereinfache. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen.

Bündnis 90/Die Grünen warnten dagegen davor, dass sich aus dieser Möglichkeit ein Steuersparmodell entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben werde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion sieht bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden. Die CDU/CSU bezeichnete dies als „absurd“. Neben der Steuervereinfachung gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern.

Quelle: Deutscher Bundestag

Der selbstständige Journalist und Social Media Redakteur Christian Spließ begleitet Unternehmen und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung von Social Media Kampagnen. Christian Spließ ist einer der Social Influencer in NRW - vor allem über Twitter und Facebook.

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