Gerade habe ich mit einem Kunden gesprochen, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und als Unternehmensgründer noch nicht über ausreichende Einkünfte verfügt, da die Startphase etwas holperig angelaufen ist. Ich riet Ihm, mit seinem Steuerberater zu sprechen oder direkt bei der Kasse vorstellig zu werden.
Sinn macht ein solches Gespräch, wenn die Einkünfte aus der Selbständigkeit monatlich höher als 375,– Euro sind, die Gewinne im Durchschnitt jedoch 1.312,50,– Euro monatlich nicht übersteigen.
Dann kann auf besonderen Antrag und mit der Nachweisführung der monatliche Krankenversicherungsbeitrag auch nach der Existenzgründungszeit auf 195,60 Euro mtl. reduziert bleiben.
Sollten Sie in der Starphase Ihres Unternehmens unter 375,– Euro monatliche Gewinne erzielen und ihr Ehepartner in einer gesetzlichen Kasse versichert sein, können Sie die Familienversicherung bei dessen GKV beantragen und damit wertvolle Liquidität in der Startphase Ihres Unternehmens gewinnen.
Auf eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall bei einer privaten Krankenversicherung sollten Sie aber nie verzichten. Welche privaten Zusatzversicherungen für Selbständige sinnvoll sind, darauf werde ich in den nächsten Ausgaben der SteadyNews eingehen. Wer nicht warten möchte, darf mich auch sofort anrufen.
Eine erfolgreiche Woche wünscht
Astrid Schumann
Die Berufsgenossenschaft hat für viele Berufsgruppen die Versicherungssummen für die freiwillige gesetzliche Berufs/ und Unfallversicherung auf 96000,– Euro erhöht. Was das bedeutet erkläre ich gerne.