Selbständige, die in Not geraten, können ergänzend Hartz IV beantragen, ohne ihre selbständige Tätigkeit aufgeben zu müssen. Doch mit der Gesundheitsreform ist eine Schieflage entstanden, die von der Gesetzgebung nicht früh genug beachtet wurde: die höheren Aufwendungen für die Krankenkasse eines Selbständigen werden nicht übernommen.
Wie der Spiegel berichtet, ist der Bundesregierung dieser Fehler durchaus bewusst. Doch eine Korrektur ist nicht so rasch durchführbar. In dieser laufenden Legislaturperiode wird die unrechtmäßige Benachteiligung bleiben.
Von der Benachteiligung sind vor allem Selbständige und Freiberufler betroffen, die sich im Rahmen der Gesundheitsreform privat versichern lassen müssen. Für den ermäßigten Mindesttarif ihrer Krankenkasse müssen sie etwa 285 Euro im Monat zahlen. Die staatliche Unterstützung für Krankenkassenbeiträge beträgt aber grundsätzlich nur 130 Euro monatlich. Den Differenzbetrag müssen die Betroffenen selbst zahlen, obwohl sie damit unter das Existenzminimum geraten.
Quelle: SpiegelOnline