Social Media Recht: Darf man fremde Videos, Tweets, Facebook Posts einbetten?

„Einbetten“ bedeutet, dass ich mit einem speziellen „Embedded Code“ Bilder, Videos, Tweets, Infografiken oder Facebook Posts in ein CM-System (z.B. WordPress) von einer fremden Seite aus sichtbar macht. Man übernimmt also nicht den Inhalt wie bei einem Download, sondern man öffnet ein „Fenster“ und zeigt den Inhalt ohne ihn sich zu eigen zu machen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Embedding grundsätzlich erlaubt ist, doch trotzdem muss Einiges beachtet werden, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Auf dem Portal „gründerszene.de“ hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke genau ausgeführt, welche Rechts- und Haftungsfragen Wahrheit und Gerechtigkeitbeim Einbetten fremder Inhalte – und beim Teilen von Textsnippets und Vorschaubildern beachtet werden müssen.

  • Wichtig ist die Grundregel, dass man nur Videos, Bilder etc. einbetten darf, wenn diese vom Urheber selbst ins Netz gestellt wurden. Man muss sich also versichern, dass etwa ein YouTube Video nicht von einem Dritten hochgeladen wurde, ohne dass der Urheber das legitimiert hat
  • Ebenfalls sollte beachtet werden, dass Einbetten und per Screenshot einfügen ganz unterschiedliche Dinge sind. Also nicht Bilder etc. herunterladen und dann auf die eigene Website bringen – sondern wirklich nur zur Verfügung stehende Embedded-Codes nutzen
  • Selbstverständlich ist eigentlich, dass man fremde Inhalte nicht dafür verwenden sollte, um eigene Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Findet man etwa ein tolles Tutorial zur Eigenpublikation von Büchern – und bietet selbst die Dienstleistung an, Autoren bei der Eigenvermarktung zu unterstützen, stellt das Einbetten des Tutorials des Mitbewerbers eventuell Schleichwerbung dar und kann abgemahnt werden

Falls ich in meinem Blog/ meinem YouTube Kanal kommerziell Platz anbiete für Produkte und Anbieter, muss ich vor Allem dann, wenn meine Auftritte als privat bewertet werden, sehr genau darauf hinweisen, dass ich Geld für diese Leistungen erhalte. Sonst führe ich meine Leser bzw. Zuschauer in die Irre. Wenn es sich eindeutig um einen kommerziellen Blog handelt (so wie die SteadyNews ein Wirtschafts-Magazin mit kommerzieller Ausrichtung sind) sind die Regeln weniger streng. Doch selbst bei Corporate Blogs ist immer noch nicht eindeutig geklärt, ob ein Hinweis auf Werbung erfolgen muss bei bezahltem Content.

Thomas Schwenke: Tipps im aktuellen Social Media Recht auf Gründerszene.de

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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