Versorgungsbezüge aus Lebensversicherungen sind beitragspflichtige Einnahmen in der GKV, das musste eine Witwe feststellen, die aus einem berufsständigen Versorgungswerk ihres verstorbenen Ehemannes rund 20.000,- Euro Todesfallleistung bezog.
Krankenversicherungsspezialist Detlef Schumann aus Bochum:
Bei der alle 4 Jahre durch die Sozialkassen stattfindenden Betriebsprüfung bemerkte der Prüfer dieses. Kurze Zeit später erhielt die Witwe ein Schreiben von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Darin wurde ihr die Beitragspflicht bis zur Höhe der Bemessungsgrenzen erläutert und mitgeteilt, dass nunmehr die 20.000,- Euro durch 120 Beitragsmonate (10 Jahre) geteilt und somit ein Betrag von 167,- Euro monatlich zur Beitragsfindung herangezogen wird.
Rückwirkend habe sie seit der Auszahlung der Versicherungsleistung im Jahre 2007 die monatlichen Beiträge nachzuzahlen und zukünftig bitte rund 25,-Euro monatlich an die Kasse zu überweisen.
Ich musste ihr leider die Richtigkeit dieser Forderung bestätigen, da alle Bezüge aus Betriebsrenten, betrieblichen Altersversorgungen und Versorgungswerken für deren Bezieher, so sie denn gesetzlich versichert sind, bis zur jeweiligen Bemessungsgrenze mit dem vollen Beitragssatz herangezogen werden.
Abhilfe schafft nur die einmalige Überweisung von 120 Beitragsmonaten! Das ist ein Rechenspiel. Steigen die Beitragssätze? Lebe ich noch so lange? Welche Renditen könnte ich aus den 3.000,- Euro in den nächsten Jahren erzielen?
Diese Fragen braucht sich ein privat Krankenversicherter nicht zu stellen, denn für Mitglieder privater Gesundheitskassen gilt diese Beitragsregelung nicht.
Fazit: Wer später mit größeren Firmenrenten oder auf hohe Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung rechnen darf, der sollte sich schnell den Schritt zur privaten Gesundheitsvorsorge überlegen. Neben besseren Leistungen sind die Beiträge im Alter oft auch noch günstiger.
Selbständige, die in der GKV versichert sind, sind immer freiwillige Mitglieder. Das später erzielte Einkommen wird also immer zur Beitragsfindung herangezogen.
In diesem Sinne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
Hallo Herr Schumann,
das finde ich persönlich sehr gut, dass Sie auf dieses Thema einmal hinweisen. Es gibt immer mehr Menschen, die sich mit diesem Thema bisher nicht befasst haben.
Die Auszahlungssumme wird in voller Höhe eingeplant und dann kommt das „böse Erwachen“.
Hallo Frau Dahm,
schön das Sie als Expertin ebenfalls diese Thema bestätigen.
Immer wieder glauben Arbeitnehmer, aber auch Selbständige in der GKV besonders gut aufgehoben zu sein.
Wie weit die Solidarität der GKV en untereinander geht, sah man bei der Insolvenz der Citty BKK, deren Mitglieder von anderen Kassen abgewiesen wurden.