Seit einiger Zeit gibt es immer mehr Fälle, in denen Websitebetreiber wegen unzureichender Datenschutzumsetzung vom Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben werden – mit Androhung von Strafen, wenn die Mängel nicht beseitigt werden. Nicht nur der Betrieb von Google Analytics ist mit Auflagen verbunden, auch andere Pflichten müssen erfüllt sein, um nach deutschen Maßstäben in Ordnung zu sein. Die Unit Search im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat nun ein aktuelles und kostenloses „Whitepaper Webanalyse und Datenschutz“ herausgegeben, das eine detaillierte Übersicht über die in Deutschland zu berücksichtigenden, datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Webanalyse gibt.
Folgende Themen werden in dem Whitepaper erläutert:
- Wie kann man Google Analytics so nutzen, dass es mit unseren Datenschutzbestimmungen konform ist?
- Wann und wofür brauche ich eine ausdrückliche Einwilligung des Besuchers meiner Website?
- Wie erfülle ich korrekt die Hinweispflichten auf meiner Website? Was steht in einer individuellen Datenschutzerklärung?
- Wie anonymisiert man IP-Adressen, wenn man Analysetools wie Google Analytics nutzt? Was bedeutet überhaupt IP-Adressen-Anonymisierung?
- Falls ich schon seit Längerem Google Analytics nutze: Was kann ich tun, um „Altlasten“ an personenbezogenen Daten zu vernichten?
- Was muss ich als Onlineshop-Betreiber bedenken?
- Was muss ich beim Einsatz eines Newsletters beachten?
Am Schluss des Whitepapers ist noch ein Checkliste für den Einsatz von korrekten Webanalysen.
BVDW: „Whitepaper Webanylyse und Datenschutz“ als pdf kostenlos zum Download