Taxialternative Uber erst einmal untersagt – aber Mitfahrzentralen sind legal?

Da möchte man doch gern mal mitfahren - aber nur gegen Benzingeld - Quelle: pixabay/ LoggaWiggler

Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst-Vermittler Uber durch eine einstweilige Verfügung in Deutschland erst einmal gestoppt. Bei Uber können private Autofahrer anbieten, Fahrgäste gegen einen Geldbetrag zu transportieren. Das Gericht führt an, dass für solche Dienste eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorliege müsse – sind dann auch die beliebten Mitfahrzentralen illegal?

Wie Uber funktioniert

Das Unternehmen Uber ist in mehr als 40 Ländern aktiv und wird mit 18 Milliarden Dollar bewertet. Uber ist eine

Da möchte man doch gern mal mitfahren - aber nur gegen Benzingeld - Quelle: pixabay/ LoggaWiggler

Da möchte man doch gern mal mitfahren – aber nur gegen Benzingeld – Quelle: pixabay/ LoggaWiggler

Smartphone App, über die Nutzer privat einen Autofahrer suchen können, der sie zum gewünschten Ziel fährt. Dafür erhält der Fahrer ein Entgelt auf eigene Rechnung, Uber eine Vermittlungsgebühr. Das Prinzip ist also sehr ähnlich wie bei den beliebten Mitfahrzentralen – verstoßen diese dann womöglich auch gegen das Personenbeförderungsgesetz?

Der Unterschied zwischen Uber und Mitfahrzentralen

Uber selbst argumentiert natürlich, dass sich der Fahrdienst nicht prinzipiell von Mitfahrzentralen unterscheide. Doch die Juristen sehen das anscheinend aus folgendem Grund anders: Grundsätzlich ist es behördlich erlaubt, als Autofahrer Fahrgäste gegen Entgelt mitzunehmen. Allerdings ist es nur so lange legal, wie dieses Entgelt nicht höher ist als die Betriebskosten der Fahrt. Es muss also erkennbar sein, dass der Fahrgast sich nur an den Benzinkosten beteiligt – und der Fahrer keinen Gewinn macht.

Was anbietende Autofahrer bei Mitfahrzentralen beachten sollten

  • Autofahrer, die häufig Fahrgäste mitnehmen, sollten ihre Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Das ist wichtig, weil die Versicherung Schadensersatzzahlungen verweigern könnte, wenn sie den Fahrdienst als „gewerblich“ einstuft.
  • Verlangt der Autofahrer mehr Geld, als die Betriebskosten anteilig ausmachen, muss er ein Gewerbe anmelden. Er braucht eine dementsprechende Kfz-Versicherung, einen Personenbeförderungsschein und eventuell sogar einen Taxischein.
  • Bei grenzübergreifenden Fahrten sollten Fahrer sich auf jeden Fall einen Ausweis von ihrem Mitfahrer zeigen lassen. Sonst könnte man in den Verdacht geraten, Mitglied einer Schleuserbande zu sein, die Menschen illegal über Grenzen transportiert.

 Quelle: n-tv

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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