YouTube Videos im Blog einbetten? Urheberrechte und GEMA bedenken

Wirklich? Oder ein Scherz? Da fragt sich Luzi: Was soll ich glauben?

Anfang Februar 2014 ging durch die Presse, dass die GEMA Nutzungsgebühr für eingebettet YouTube Videos will, wenn diese urheberrechtlich geschützte Musik enthalten. Die Frage ist, was mit den Urheberrechten von allen anderen YouTube Videos ist – schließlich besteht da das gleiche Urheberrecht wie bei Fotos – ist das Einbetten von fremden Videos dann überhaupt erlaubt?

Eine schwierige Gesetzeslage, denn „Einbetten“ gab es kaum bei der EG-Richtlinie (Urheberrechtsrichtlinie) 2001. So ist nicht klar, ob „Einbetten“ anders zu betrachten ist als Verlinkungen. Urteile hingegen gibt es schon einige, die nachdenklich machen. So hatte ein Wasserfilter-Anbieter den YouTube Werbefilm eines Mitbewerbers auf der eigenen Website eingebettet – und sollte 1.000 Euro Schadensersatz zahlen wegen Urheberrechtsverletzung. Das Landesgericht verurteilte – das Oberlandesgericht hob dieses Urteil wieder auf. Quelle: heise-online

Immer alles selbst fotografieren - oder für Stockfotos zahlen!

Immer alles selbst fotografieren – oder für Stockfotos zahlen!

Auch bei Bildern gibt es seit Wochen Unruhe, da nicht klar ist, ob direkt IM Bild der Verweis auf den Urheber stattfinden muss oder ob die Beschreibung in der Bildunterschrift ausreicht. Was ist mit eingebetteten Bildern? Handelt es sich um eine „urheberrechtlich relevante Handlung“, wenn Bilder (z.B. von Flickr und unter CC) eingebettet werden?

Mein Tipp: Selbst fotografieren oder alternativ für Bilder zahlen (und wenn es nur 20 Cent sind). Bei musikfreien Videos gelassen bleiben und weiterhin einbetten – aber bitte daran denken, dass man nicht das Material von Mitbewerbern missbraucht und dieses stillschweigend wie eigene Videos behandelt. Grundsätzlich keine GEMA-pflichtigen Musikvideos auf Websites einbetten.

Und was ist mit den automatisch generierten Vorschaubildern bei Facebook, Google+ und Co? Auch wenn diese kleiner sind als eingebettete Videos/ Bilder auf der Website, handelt es sich um mehr oder weniger „urheberrechtlich relevante Handlungen“. Also auch hier Vorsicht – immer überlegen ob sich der Urheber wohl über die Vorschau freut. Und natürlich vor allem Vorsicht bei erkennbaren Menschen auf Bildern und in Videos – sie müssen auf jeden Fall einverstanden sein mit der Veröffentlichung.

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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