Astrid Witalinski : Wann schützt eine Auslands Reisekrankenversicherung?

In wenigen Wochen beginnen die Sommerferien und damit für viele die wohl schönsten Wochen des Jahres. Haben Sie schon Ihren Urlaub geplant? Geht es ins Ausland? Oder verbringen Sie Ihren Urlaub in Deutschland? Wer ins Ausland verreist, sollte nicht ohne eine Auslands Reisekrankenversicherung im  Gepäck unterwegs sein.

Natürlich möchte niemand im Urlaub erkranken. Leider ist der Sinnspruch „Unverhofft kommt oft“ gerade im Urlaub allgegenwärtig.

Die harmlosesten Fälle sind sicherlich der verstimmte Magen oder ein ordentlicher Sonnenbrand. Was aber, wenn eine Unachtsamkeit zu einem Unfall führt oder eine ernste Erkrankung plötzlich auftritt.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht nur die Leistungen, welche den Versicherten im Urlaubsland zustehen. Allerdings ist zunächst ein Behandlungsschein des gesetzlichen Versicherers des Reiselandes zu besorgen. Da ist schnell ein wertvoller Urlaubstag verloren. Mit einer Auslandsreisepolice ist man im Urlaubsland Privatpatient und kann sich das Krankenhaus oder den Arzt selber aussuchen.

Bei ernsten Erkrankungen möchte man in der Heimat genesen. Die gesetzlichen Kassen zahlen aber keinen Krankenrücktransport.

Eine Auslands Reisekrankenversicherung kann zwar nicht vor Unfall oder Krankheit schützen, die finanziellen Folgen lassen sich aber erheblich eingrenzen.

Auch für Privatversicherte ist es ratsam, eine Auslands Reisekrankenversicherung im Gepäck zu haben. Oft ist der Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht im Leistungsumfang enthalten, und sollte man einen Arzt in Anspruch nehmen, wird der Privatvertrag und eine etwaige Selbstbeteiligung zu Hause nicht belastet. Das kann eine ordentliche Beitragsrückerstattung bedeuten.

Wer chronisch krank ist, sollte auf eine Dauerpolice mit hohem Leistungsniveau setzen, oder gleich einen Tarif mit weiteren ambulanten Leistungen im Heimatland beantragen. Für wenig mehr ist der Leistungsumfang wesentlich größer.

Für Kurzentschlossene geht es hier zum Onlineabschluss der Reisekrankenversicherung
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Ich wünsche eine erholsame Urlaubszeit ohne Zwischenfälle

rp_Astrid-Witalinski-150x1501-150x150111-150x150.jpgAstrid Witalinski
Hauptagentin der SIGNAL IDUNA Gruppe /
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
Poststr. 195, 44809 Bochum
Tel.:           02 34 / 52 30 11
Fax:           02 34 / 52 30 03
Mobil:        01 72 / 52 03 004
E-Mail:       [email protected]
Homepage: www.astridwitalinski.de
Facebook: facebook.com/astridwitalinski

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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