Arbeitszimmer absetzen: was für das Finanzamt entscheidend ist

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, können Arbeitnehmer und Selbständige nun wieder ihr häusliches Arbeitszimmer leichter von der Steuer absetzen. Das gehe aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09) hervor. Absetzbar sind anteilige Kosten für Miete, Heizung und Ausstattung.

Die Deutsche Steuergewerkschaft geht davon aus, dass allein rund eine Million Arbeitnehmer von dem Urteil profitieren werden – in erster Linie Lehrer. Im Schnitt sollen die Steuerpflichtigen zwischen 500 und 1.000 Euro jährlich sparen können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem folgenschweren Urteil einem Lehrer Recht gegeben, der sein Home-Office vergeblich beim Finanzamt geltend gemacht hatte. Die Absetzbarkeit war ihm verweigert worden, obwohl der Schulträger ihm kein Büro in der Schule anbieten konnte.

Ein Home-Office kann immer dann beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Bundestag hatte 2007 beschlossen, dass Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich abgesetzt werden können, wenn der Raum „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“.  Das muss nun rückwirkend geändert werden.

Quelle: F.A.Z.

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