Grundsatz-Urteil zur Zeitarbeit: können Zeitarbeiter rückwirkend noch Lohn einklagen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 14. Dezember 2010 ein Grundsatzurteil zum Thema Zeitarbeit gefällt: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) , die mit Zeitarbeitsunternehmen auffällig niedrige Tarife vereinbart hatte, darf keine Tarifverträge mehr schließen. Die Richter sprachen der Tarifgemeinschaft schon aufgrund der niedrigen Mitgliederzahl die Tariffähigkeit ab (1 ABR 19/10). In Folge könnten auf Zeitarbeitsfirmen hohe Nachzahlungsforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zukommen. Eventuell können Zeitarbeiter nun auch rückwirkend höhere Lohnansprüche einklagen. Noch ist allerdings nicht geklärt, ob das BAG-Urteil bestehende Tarifverträge mit einschließt.

Zeitarbeiter, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gibt, haben Anspruch auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft. Das Prinzip von gleichem Lohn für gleiche Arbeit („Equal- Pay-Prinzip“) ist gesetzlich festgelegt. Ein Beispiel für die heutige Praxis: Ein ungelernter Zeitarbeiter erhält in der Metall- und Elektroindustrie bei CGZP-Tarifverträgen 6,40 Euro Stundenlohn, während ein Produktionshelfer aus der Stammbelegschaft 11,82 Euro verdient.

Unternehmen, die über eine Zeitarbeitsfirma Leiharbeiter beschäftigen, könnten ebenfalls vom Urteil betroffen sein. Wenn die Zeitarbeitsfirma nicht in der Lage ist, die Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu tragen, könnten die ausstehenden Beiträge von der Entleihfirma eingefordert werden – zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen.

Betroffen von dem Urteil sind etwa 200.000 Mitarbeiter aus etwa 1.600 Unternehmen. Diese haben ab sofort Anspruch auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft. Müssten die Arbeitgeber auch für die Vergangenheit nachzahlen, könnten allein die Sozialbeiträge rund zwei Milliarden Euro hoch sein. Nicht betroffen von dem Urteil sind zwei andere Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände wie der BZA, die Tarifverträge mit dem DGB abgeschlossen haben. Im Bundesverband Zeitarbeit (BZA) sind Branchenführer wie Randstad und Manpower Mitglieder.

Quelle: Berliner Morgenpost

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steadynews.de

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