Verzugszinsen: So werden die Kosten beim Zahlungsverzug ermittelt

Wenn eine Forderung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist beglichen wird, sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler gesetzlich dazu berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Zinsen ist dabei abhängig von einem offiziellen Basiszinssatz, der von der Bundesbank festgelegt wird. Viele Startups verzichten dennoch auf die Verrechnung der Verzugszinsen. Zum einen, weil sie ihre Kunden nicht verärgern möchten und zum anderen, weil sie nicht wissen, wie sie diese genau berechnen müssen. Doch die Ermittlung der genauen Kosten ist keine Raketenwissenschaft.

Wichtig: Immer den aktuellen Basiszinssatz verwenden

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

Die gesetzlichen Regeln für die Berechnung von Verzugszinsen sind im § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Dort ist unter anderem nachzulesen, dass der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Punkte über dem Basiszinssatz beträgt. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, also im B2B-Handel, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen laut dem BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Die jeweils aktuellen Basiszinssätze finden sich auf der Website der deutschen Bundesbank. Zu Beginn des Jahres 2023 wurden sie von 0,88 Prozent auf 1,62 Prozent angepasst.

Der Zinssatz beträgt aktuell demnach 6,62 Prozent im B2C-Bereich und 10,62 Prozent im B2B-Bereich. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich angepasst. Zum 1. Juli könnte sich der Zinssatz also wieder ändern.

Berechnung der Verzugszinsen: Ein einfaches Beispiel

An einem einfachen Beispiel für die korrekte Berechnung lässt sich der Vorgang am besten erklären:

Ein Privatkunde hat bei einem Fotografen eine Fotosession für die ganze Familie im Wert von 500 Euro in Auftrag gegeben. Nach einer Zahlungserinnerung und einer weiteren Mahnung hat er den Betrag noch immer nicht an den Fotografen überwiesen. Mittlerweile ist der Kunde bereits seit 90 Tagen im Zahlungsverzug.

Die Formel zur Berechnung der Verzugszinsen lautet:

Rechnungsbetrag x aktueller Basiszinssatz x Säumnistage/365 x 100 = Verzugszinsbetrag

In der Praxis ist es am einfachsten, die Berechnung in zwei Schritten vorzunehmen. Im ersten Schritt wird der Jahreszins ermittelt. In unserem Beispiel wird dafür der offene Betrag mit dem Zinssatz multipliziert:

500 Euro (Rechnungsbetrag) x 6,62 (Zinssatz) / 100 = 33,10 Euro

Im zweiten Schritt muss nun die Anzahl der Tage berücksichtigt werden, seit denen der Kunde die offene Forderung nicht beglichen hat:

33,10 Euro (Jahreszinssatz) / 365 (Tage im Jahr) * 90 (Säumnistage) = 8,16 Euro

Der Fotograf ist demnach berechtigt, dem säumigen Kunden 8,16 Euro an Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

In der Praxis ist es ratsam, sich einmal eine entsprechende Vorlage mit MS Excel oder einer ähnlichen Tabellenkalkulation zu erstellen. Alternativ dazu gibt es im Internet zahlreiche Verzugszinsenrechner, mit denen sich die Summe anhand der aktuellen Beitragssätze ebenfalls sehr einfach berechnen lässt.


Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert