Pro und Contra Kaltakquise

Der Definition nach ist „Kaltakquise“ ein Vertriebsmittel, um Kunden direkt anzusprechen, welche bisher noch keinen Kontakt zum anbietenden Unternehmen hatten. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Gesetze in Bezug auf die Ansprache von Privatpersonen so sehr verschärft, dass Kaltakquise kaum noch möglich ist. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers ist es nur noch erlaubt, an der Haustür zu klingeln oder Passanten auf der Straße anzusprechen (wenn eine entsprechende Genehmigung der Stadt vorliegt). Flyer und Postwurfsendungen als Erstansprache sind ebenfalls häufig möglich. Doch was spricht überhaupt für Kaltakquise? Hier mein Pro und Contra:

Pro Kaltakquise

Zunächst müssen wir zwischen B2B (Ansprache von Geschäftskunden) und B2C (Ansprache von Privatpersonen) unterscheiden. Im Businessmarketing sind die Einschränkungen der Kaltakquise – hier ein Link zur aktuellen Rechtslage 2023 von acquisa – auch deshalb weitaus milder, da der Staat die besondere Aufgabe hat, alle Bürger vor „Angriffen“, denen diese nicht gewachsen sind, zu schützen. Wir Menschen lassen uns häufig einschüchtern, betrügen, bedrohen, verführen, beeindrucken – ein Geschäftskunde hingegen ist Profi.

Für Kaltakquise im Businessbereich spricht eine Menge, da Unternehmen durchaus ein berechtigtes Interesse an professionellen Angeboten und Geschäftsbeziehungen haben. Im Gegensatz zur Verbraucherwerbung ist die Zielgruppe meist eingegrenzt und spezifisch, sodass sich Werbebotschaften zwar bei Google Ads und in sozialen Netzwerken wie LinkedIn lohnen, doch nicht in der Masse. Kaltakquise im Businbessbereich ist legitim, doch natürlich ebenfalls durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt (siehe Link zu Kaltkquise von aquisa).

Flyer als Erstansprache

Flyer verteilen oder per Postwurfsendung zukommen lassen ist für Kleinstunternehmen mit Angeboten für Privatkunden sehr wichtig. Flyer sind sehr günstig zu produzieren, und der Verbraucher hat eine Chance, von dem Anbieter zu erfahren und Kontakt aufzunehmen. Ob Pizzeria, Hundesitting oder Fußpflege, häufig sind Privatkunden sogar dankbar für die Information. Zwar gibt es immer mehr Menschen, die ihren Briefkasten frei halten wollen von vermeidbarer Werbung – aber man kann ja auch Flyer an verschiedenen Orten des persönlichen Einzugsgebiets hinterlegen – oder bei manchen Geschäften, Praxen, Institutionen etc. sichtbar anbringen.

Contra Kaltakquise

In der heutigen Zeit werden wir Bürger mit Werbebotschaften überschüttet. Vor allem per Mail erhalten wir unzählige Angebote, zu denen wir nie eine Einwilligung für die Kontaktaufnahme gegeben haben. Viele Menschen entfernen ihren telefonischen Festnetzanschluss, weil sie dort besonders häufig illegal belästigt werden. Auch mobil gibt es viele dieser Kaltakquise-Angriffe, häufig sogar mit betrügerischem Hintergrund.

Warum Haustürgeschäfte weiterhin erlaubt sind, ist mir ein Rätsel. Warum in den Fußgängerzonen weiterhin Fundraising genehmigt wird, ebenso. (Spießrutenlauf in der Fußgängerzone)

Alte und einsame Menschen sind die häufigsten Opfer von Kaltakquise an der Haustür. Vertriebler in Fußgängerzonen wenden sich gern an junge Menschen, die häufig gut ansprechbar sind in ihrer Sehnsucht nach einer „besseren Welt“. Der Einsatz für leidende Menschen, gequälte Tiere, den geschundenen Planeten ist ehrenwert. Leider müssen viele gut meinende Passanten erfahren, dass sie in Abofallen gelockt werden, die sie finanziell schwer belasten können und die mehr den Anbietern als den Hilfsbedürftigen zugutekommen…

Was tun?

Leider ist es sehr aufwändig, sich gegen illegale Kaltakquise zur Wehr zu setzen. Hier einige Tipps:

Werbeanrufe

  • Unternehmen nur die Telefonnummer geben, wenn es für die Vertragsabwicklung unumgänglich ist
  • „Nutzung von persönlichen Daten zu Werbezwecken“ grundsätzlich aus Verträgen streichen
  • Bei Gewinnspielen darauf achten, dass keine Telefonnummer zur Pflichtangabe gehört. Sollte dies doch erforderlich sein, der Aussage „Nutzung von persönlichen Daten zu Werbezwecken“ vor Teilnahme am Gewinnspiel widersprechen (den Passus streichen)
  • Der Bundesnetzagentur ungewollte Werbeanrufe melden: E-Mail [email protected]
    Dabei Telefonnummer, Uhrzeit, Unternehmen und Inhalt des Gesprächs in der Mail angeben

Grundsätzlich darauf achten, keine Verträge am Telefon zu schließen. Diese sind leider bis auf wenige Ausnahmen rechtlich wirksam. Allerdings kann man die Verträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale zu ungewollten Werbeanrufen hier

Werbe-Mails

Bei Werbe-Mails ist es schwieriger, sich zu wehren und dem Absender mit einer rechtlichen Klage ein Bußgeld aufzuerlegen. Doch auch hier kann die Bundesnetzagentur eventuell helfen: Beschwerdeseite der Bundesnetzagentur für Mail-Spam

Ansonsten können direkt beim E-Mail-Provider ungewollte Mails als Spam markiert werden. Auch in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Facebook und Instagram kann man unerwünschte Nachrichten als Spam melden und die Absender blockieren.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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