Zeitungsartikel zitieren? Das Problem mit dem digitalen Pressespiegel

Vor allem Künstler – Musiker, Schauspieler, Autoren, Maler und Sänger sind auf positive Kritiken in der Presse angewiesen. Der digitale Pressespiegel ist ein Bestandteil vieler Künstler-Websites. Doch in der letzten Zeit häufen sich Abmahnungen wegen dieser veröffentlichten Zeitungsartikel – denn tatsächlich verletzt man das Urheberrecht der Verlage, wenn man die Texte aus Zeitungsartikeln abschreibt – oder den ganzen Artikel grafisch auf die eigene Seite einbindet – auch wenn man die Quelle dabei angibt.

Was allerdings erlaubt ist, ist eine Zusammenfassung der Kernaussagen – wenn möglich, mit dem Link auf den Original-Pressebeitrag. Alternativ kann man in der Redaktion anrufen und darum  bitten, die Erlaubnis für eine Veröffentlichung per Scan zu erhalten – natürlich mit Verlinkung zur Quelle.

Silicon.de: Was erlaubt ist an Pressespiegeln – und was nicht

In der letzten Zeit häufen sich Abmahnungsschreiben – anscheinend vor allem von der FAZ und der Süddeutschen – es sieht so aus, als wären Anwaltskanzleien damit beauftragt worden, Websites gezielt nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen: Bad Blog of Musick

Ein gutes Beispiel von einem legalen digitalen Pressespiegel findet sich auf der Website GuteGutscheine.de – daran sollte man sich im Bedarfsfall orientieren – denn auch längere Zitate aus Presseartikeln stellen schon einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar! GuteGutscheine-Pressespiegel

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir frei und selbstbestimmt unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir Visionen und Realität neu. [email protected]

steadynews.de

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