Astrid Schumann aus Bochum: Zeitnahe Kontenklärung für die Rente

Astrid Schumann aus Bochum: Zeitnahe Kontenklärung  in der gesetzlichen Rentenversicherung – Wartezeiten, Ausfallzeiten, Anrechnungszeiten, Ausbildungszeiten,  Zivildienst, Wehrdienst, Kindererziehungszeiten, Auslandsbeschäftigung, freiwillige Beitragszeiten, Arbeitslosigkeit und Pflichtbeitragszeiten sind Begriffe, die unmittelbar mit der gesetzlichen Altersrente in Verbindung stehen.

Spätestens mit dem 43. Lebensjahr erhalten alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung einen persönlichen Beitragsverlauf und eine Aufforderung zur Kontenklärung. Dann ist es für viele oft sehr mühsam, die erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Viele Anrechnungszeiten wirken sich zwar nicht mehr beitragssteigend aus, sind jedoch für einen vorzeitigen Bezug von Altersruhegeld oder Rehabilitationsleistungen  der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung.

So können Versicherte seit dem 1. Januar 2012 zwar vorzeitig in Rente gehen, bekommen aber erhebliche dauerhafte Abzüge, wenn nicht mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre nachgewiesen sind.

Beitragszeiten der  Agentur für Arbeit oder der ARGE zählen nur für eine andere Wartezeiterfüllung: Wer 35 Pflichtbeitragsjahre nachweist, kann ab dem 63. Lebensjahr mit monatlich bis zum 67 Lebensjahr addierten 0,3% lebenslangen Abzügen in den vorzeitigen Ruhestand gehen.

Für ältere Versicherte, welche vor dem 1. Januar 1964 geboren sind und für Schwerbehinderte, die mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können, gelten Sonderregelungen.

Wer sich selbständig gemacht hat und nur noch freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung  zahlt, verliert nach spätestens 5 Jahren seinen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrentenschutz.

Um keine Ansprüche zu verschenken sollten Betroffene unbedingt einen Termin bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung vereinbaren. Eine Kontenklärung dient der Vervollständigung des Rentenversicherungskontos. Dies ist wichtig, damit später bei der Rentenberechnung alle vorhandenen Zeiten berücksichtigt werden.

Unsere Kunden begleiten wir schon seit vielen Jahren zu diesen Terminen und helfen den optimalen Weg zu finden. Können wir auch Ihnen helfen?

In der nächsten Woche erfahren Sie, warum es als GKV-Versicherter sinnvoll ist, in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen.

Bis dahin eine erfolgreiche Woche

Astrid und Detlef Schumann

Beste Grüße aus Bochum!

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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