Gesetz zu Abofallen – und 6 Tipps gegen Betrug im Internet

Der Bundestag hat eine „Button-Lösung“ zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet beschlossen. Durch die Lösung soll ausgeschlossen werden, dass Verbraucher im Internet „aus Versehen“ etwas kaufen, ohne sich dessen bewusst zu sein. So sollen Kunden sich demnächst ausdrücklich zu einem Kauf im Internet verpflichten müssen, indem sie beispielsweise ihre Bestellung explizit bestätigen.

Die Anbieter müssen die Kauf-Schaltflächen ebenfalls ausdrücklich als solche kennzeichen, zum Beispiel muss „kostenpflichtig bestellen“ oder ähnliches darauf stehen oder der Kaufvorgang muss zusätzlich bestätigt werden. Darüber hinaus müssen die Händler den Kunden vor dem Kauf Informationen zu den Waren bereitstellen, wie die Mindestlaufzeit des Vertrages, den Gesamtpreis oder anfallende Liefer- oder Zusatzkosten.

Die „Button-Lösung“ könnte schon im Juni 2012 in Kraft treten.

6 Tipps gegen Abofallen

1. Achten Sie auf die Weitergabe von persönlichen Daten

Seien Sie misstrauisch und geben Sie nicht leichtfertig ihren Namen, Adresse oder Telefonnummer an, E-Mail an! Seien sie besonders vorsichtig bei der Weitergabe ihrer Konto-Daten!

Bei Gratis-Downloads benötigen Sie in der Regel keine Zugangsdaten.

2. Lesen Sie auch das Kleingedruckte

Vorsicht, wenn Sie vor Kauf notwendigerweise Ihre Daten angeben müssen, lesen Sie das Kleingedruckte sowie die Geschäftsbedingungen (AGB). Dort könnten versteckte Zahlungs-Fallen sein! Ist ein Impressum und/ oder Kontaktformular samt E-Mail-Adresse oder Telefonnummer vorhanden und leicht zu finden, ist dies ein Zeichen für Seriosität.

3. Zahlen Sie im Zweifel nicht!

Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht fühlen! Der Anbieter muss nachweisen können, dass seine Kunden über die Bedingungen des Angebots vor Kauf informiert waren, ansonsten kommt der Vertrag nicht zu Stande. Wenn Sie sich betrogen fühlen, lassen Sie sich nicht mit Anwälten, Inkasso, einer Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige drohen.

4. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht

Sie müssen nicht auf nachweislich unseriöse Forderungen eingehen. Fechten Sie den Vertrag im Zweifelsfall an und beharren Sie auf Ihr Widerrufsrecht! Musterbriefe hierzu finden Sie in Verbraucherzentralen oder bei Stiftung Warentest.

Achten Sie beim Widerruf darauf, dass Sie keine Daten angeben, die der Anbieter noch nicht hat und senden diese per Einschreiben mit Rückschein.

5. Widersprechen Sie auch Mahnungen

Auch wenn Mahnbescheide Sie zu Unrecht erreichen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen darauf reagieren und schriftlich widersprechen. Denken Sie an die Postlaufzeit.

6. Eltern müssen keine Haftung für ihre Kinder übernehmen

Unter dem 18. Lebensjahr dürfen und können Kinder und Jugendliche keine Verträge abschließen ohne die Erlaubnis ihrer Eltern – nicht rechtens abgeschlossene Verträge sind demnach nicht gültig!

Quellen: www.mittelstanddirekt.de

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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