Am 3. April 2020 habe ich für mich und mein Einzelunternehmen (Dozententätigkeiten, Coachings, Veranstaltungsmanagement, Autorentätigkeit, Marketing und Social Media Beratung) bei der Bezirksregierung NRW die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro beantragt. Einen Tag später hatte ich bereits die Bewilligung – eine Woche später war der Beitrag schon in voller Höhe auf meinem Konto. Doch ob es mir nützen kann? Wahrscheinlich nicht…
Leider werden sowohl bei den Länderprogrammen als auch beim Bundesprogramm nur die reinen
Betriebskosten berücksichtigt bei der später erfolgenden Prüfung. Diese sind bei vielen Solo-Selbstständigen (auch mein Arbeitszimmer befindet sich in der Privatwohnung) sehr gering.
Versicherungsbeiträge wie für die Krankenversicherung werden nicht bezuschusst – noch weniger die privaten sonstigen Aufwendungen. Selbstständige, die ihre Krankenkassenbeiträge, Mieten, Lebenshaltungskosten und Altersversicherungsbeiträge nicht mehr zahlen können, können zwar Stundungen oder Kredite beantragen – doch dadurch gerät man letztendlich in eine Schuldenfalle, die wirklich niemand wollen sollte.
Bloß nicht in die Schuldenfalle!
Auch auftragsabhängige Betriebskosten fallen weg – und so bleibt auch mir wohl nichts anderes übrig, als die 9.000 Euro beiseite zu legen und höchstwahrscheinlich wieder im nächsten Jahr zurück zu überweisen – bis auf einen kleinen Anteil, der sich aus der Berechnung der Betriebskosten in den auftragsarmen Monaten (mehr als 50% Rückgang im Vergleich zum Vorjahres-Monat) ergibt.
Kurz und gut: Sowohl Kleinunternehmer als auch Selbstständige und Freiberufler sollten sich den vereinfachten Antrag auf Grundsicherung genau ansehen und überlegen, ob sie ihre privaten Lebensaufwendungen nicht darüber bezuschussen können. Sicher sind rund 1.000 Euro monatlich nicht viel – doch es ist besser als nichts. Auf Vermögensprüfungen wird bei dieser Notlösung anscheinend weitgehend verzichtet.
- Wirtschaft.NRW: Corona Soforthilfe 2020
- Das Unternehmerhandbuch: Überblick über sämtliche Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbstständige
Ich kenne noch keine persönlichen Erfahrungsberichte von der Bewilligung eines Grundsicherungsantrags. Ich selbst bin wohl nicht betroffen, da ich überwiegend in einem Bereich tätig bin, der bisher weiterhin floriert. Doch als vorsichtiger Mensch rate ich auch jedem Anderen, alles an Soforthilfen in Anspruch zu nehmen, was überhaupt möglich ist – und sich vor Schulden, Krediten und Stundungen zu hüten. Seid nicht zu stolz – und denkt auch nicht, Ihr könntet die Soforthilfe für private Aufwendungen verwenden! Die Behörden werden die Verwendung überprüfen – und dann haben die Sorglosen ein echtes Problem.
arbeitsagentur: Informationen zur Corona-Grundsicherung
Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.
Weitere Informationen finden sich beim Verband der Gründer und Selbstständigen (bei dem ich nun auch zahlendes Mitglied geworden bin, weil er so hervorragende Lobbyarbeit leistet!) – einfach mal nachschauen. Sehr viel findet sich offen zugänglich auch für die, die keine Mitgliedsbeiträge zahlen möchten oder können. Das macht mir den VGSD so sympathisch: Er setzt sich wirklich für alle Selbstständigen und Klein-Unternehmen ein. Auch viele Webinare und Meetups werden veranstaltet. Gut dass es diesen Verband gibt!
Liebe Eva,
ich hoffe, wir kommen alle trotzdem irgendwie durch diesen Mist 🙂
Danke für deinen Erfahrungsbericht und deine Hinweise.
Und Danke natürlich fürs verlinken 🙂
Lieben Gruß aus Köln
Heike
Hallo Eva,
danke für die Tipps! Den VDSG schaue ich mir gleich mal genauer an!
Viele Grüße, Geduld und Durchhaltevermögen wünscht dir
Mareike Knue