Darf ein Arbeitgeber Bewerber und Mitarbeiter im Internet „ausspionieren“?

Arbeitgeber nutzen durchaus soziale Netzwerke und Google, um sich über ihre Mitarbeiter und Bewerber zu informieren. Angestellte und Menschen im Changeprozess sollten sich darüber im Klaren sein, dass alles, was öffentlich findbar ist bei Google, Instagram, Facebook und Co, nicht vom Gesetz geschützt werden kann vor Blicken von außen. So wie auch wir uns über Unternehmen und Einzelpersonen im Internet informieren, so informiert man sich über uns – und mit den entsprechenden Ressourcen weitaus umfangreicher und schneller als es ein Mensch könnte: Entsprechende Dienstleister für Unternehmen und Arbeitgeber gibt es zur Genüge.

Was Arbeitgeber interessiert

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

Arbeitgeber interessiert zum Beispiel bei Bewerbern, ob ihre Aktivitäten im Web mit den Anforderungen der Stellenausschreibung harmonieren: Bei Kommunikationsberufen interessiert das Kommunikationsverhalten im Social Web und das Kontaktnetzwerk des Bewerbers. Bei Controllern sucht man vielleicht nach Hinweisen auf Verschwiegenheit und Loyalität zum Arbeitgeber. Bei Vertriebs- , Marketing- und Verwaltungspositionen könnte es von Bedeutung sein, ob der Bewerber/ die Bewerberin sich offen zeigen kann und ein gutes Eigenmarketing betreibt. Führungskräfte gewinnen sicher an Bedeutung, wenn sie ein respektables Netzwerk bei LinkedIn und/ oder Xing vorweisen können.

Soll man sich verstecken?

Es ist verständlich, wenn der Ausblick auf Transparenz dazu führt, dass Menschen sich regelrecht verstecken im Web. Doch beruflich/ geschäftlich ist das nur bei wenigen Berufsfeldern eine gute Strategie. Wer unsichtbar ist bei Google und Co, hat anscheinend Gründe dafür. Und diese Gründe können Arbeitgeber misstrauisch machen.

Häufig ist es auch für Bewerber von Vorteil, sich mit ihren Werten und ihrem Kommunikationsverhalten offen zu zeigen. Schließlich will man, dass das zukünftige Unternehmen zu den eigenen Vorstellungen von optimalen Arbeitsbedingungen passt – versteckt man sich, kann im Job ein böses Erwachen erfolgen…
Das CIO-Magazin hat im hier verlinkten Beitrag ausführlich dargestellt, inwieweit Arbeitgeber ihre Bewerber und Angestellten im Social Web verfolgen dürfen. Auch werden Fragen beantwortet, ob Mitarbeiter dazu „gezwungen werden“ können, ein Profil bei Xing und/ oder LinkedIn anzulegen und zu pflegen. Sehr lesenswert!
cio.de von Februar 2020: Hilfe, mein Chef folgt mit auf Instagram

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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