Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter ausgestellt. Mit einem Bildungsgutschein können Umschulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen wahrgenommen werden, sofern die Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohten ihre/n Berater/In von der Sinnhaftigkeit der Maßnahme überzeugen können. Als die Corona-Kontaktbeschränkung Mitte März 2020 startete, mussten sich die Behörden zunächst um die laufenden Qualifizierungsmaßnahmen kümmern, da bei Weitem nicht alle Bildungsträger mit der Einrichtung „virtueller Klassenräume“ vertraut waren.
Auch war nicht klar, inwieweit die Kurzarbeit genutzt werden kann, um eine Weiterbildung durchzuführen –
falls die Unternehmen zeitnah wieder starten können, müssten ja die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter flexibel wieder einsteigen und müssten schlimmstenfalls die Weiterbildung abbrechen.
Nun scheint wieder mehr Normalität bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern eingekehrt zu sein. Sowohl die Lokalpresse als auch übergeordnete Medien berichten darüber, dass die Behörden ein großes Interesse daran zeigen, ihre Kunden digital weiterbilden zu lassen. Auch in Branchen mit hohem Bedarf an Personal (z.B. im Pflegesektor und in Kitas) gibt es bei vielen Arbeitsagenturen die Bereitschaft, über Bildungsgutscheine Ausbildungen bzw. Umschulungen komplett zu finanzieren.
Arbeitgeber können Bildungsgutscheine für ihre Mitarbeiter nutzen, falls diese in Kurzarbeit sind. Gerade für den digitalen Wandel bietet die Krise eine Chance, um digital fit zu werden. Das bezieht sich sowohl auf Software-Schulungen als auch auf digitale Kommunikationsmethoden, Marketing, kollaboratives digitales Arbeiten und den innovativen Umgang mit Lernen, Wissen und Verstehen.
Bildungsgutscheine können nicht nur von Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer beantragen, die Leistungen nach ALG I und/ oder ALG II erhalten, sondern auch Eltern nach der Familienphase, Selbstständige mit finanziellen Problemen, Kurzarbeiter – kurz alle, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Bei Selbstständigen besteht die Aussicht auf eine Qualifizierung auch dann, wenn wie nicht freiwillig arbeitslosenversichert sind. Es muss nur der Nachweis erbracht werden, dass das eigene Unternehmen gefährdet ist (z.B. weniger Einnahmen im Jahr 2020 als im Vorjahreszeitraum). Allerdings gilt für sämtliche Bildungsgutschein-Interessierten, dass es keinen Rechtsanspruch auf Bildungsgutscheine gibt.
Hier einige Quellen, die darauf aufmerksam machen, dass es auch jetzt – im Mai 2020 – keinen Stopp an Bildungsgutscheinen gibt. Eher ist es sogar so, dass die Mitarbeiter der Behörden in vielen Regionen Deutschlands gerade jetzt verstärkt etwas tun sollen, um Frustration und Resignation der „frischen“ Arbeitslosen zu verhindern. Ganztagsschulungen in virtuellen Klassenräumen sind für viele Deutsche noch ungewohnt. Um so entscheidender ist es, sich auf dem Arbeitsmarkt einen Wettbewerbsvorteil zu sichern, indem man digitale Qualifizierungen und Weiterbildungen absolviert.
Quellen:
- Crosswater-Job von Januar 2020: Allgemeines zum Bildungsgutschein
- Pressemitteilung vom TÜV Rheinland vom 16.04.20: Geförderte Weiterbildungen im Virtual Classroom
- Lokalkompass vom 4. Mai 2020: Jobcenter Dortmund fördert weiterhin berufliche Qualifizierungen für Arbeitssuchende und ermutigt Weiterbildungsinteressierte
- Agentur für Arbeit Hanau: Auch Umschulungen zur Erzieherin werden über den Bildungsgutschein gefördert
- Capital.de vom 27.04.20: Wie Bildungsgutscheine in der Kurzarbeit für Weiterbildungen eingesetzt werden können