Was bei Facebook erlaubt ist, ist es bei Google+ noch lange nicht: Direkte Gewinnspiele und Rabattaktionen sind hier nicht gestattet.
Die genauen Konditionen wie man dennoch Werbeaktionen auf Google+ einbinden kann, liefern die Wettbewerbs- und Werberichtlinien von Google. Was erlaubt ist: Eine Verlinkung von der Google+-Webseite auf eine separat eingerichtete Website. Allerdings auch nur dann wenn die volle Verantwortung für die Werbeaktion übernommen wird und dafür gesorgt wird, dass die bestehenden Gesetze und Vorschriften der staatlichen und nichtstaatlichen Gebietskörperschaften eingehalten werden. Zudem darf die Aktion nicht gegen die Richtlinien für die +1-Schaltfläche, die Google+ Datenschutzbestimmungen oder die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google+ Seiten verstoßen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, darf Google ohne weiteres die Inhalte löschen.