Wer sich privat versichern möchte, ist nicht immer gesund. Dennoch sind viele private Versicherungen ob Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung und auch die Lebensversicherung gerne bereit, bestimmte Krankheiten oder nur kurz zurückliegende Verletzungen oder Operationen gegen einen Risikozuschlag zu versichern.
Manchmal, gerade bei Schwangerschaft oder einer kurz zurückliegenden Unfallverletzung wird der Vertrag auch mit einem Ausschluss der bekannten Gesundheitsstörung angenommen..
Oft vergessen die Betroffenen, dass dieser Risikozuschlag für das zukünftige Risiko eines erneuten Krankheitsausbruch erhoben wird. So zahlen viele Versicherte über lange Jahre einen erhöhten Beitrag, der wenn die Krankheit oder Verletzung ausgeheilt ist, lieber in die Beitragsentlastung im Alter fließen sollte
Wenn in einem Versicherungsvertrag, auch wenn dieser schon viele Jahre besteht ein solcher Risikozuschlag enthalten ist, dann ist es ratsam einmal mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt zu sprechen.
Ist die Krankheit ausgeheilt oder das Gesundheitsrisiko nicht höher als bei einem gesunden Versicherten ist, sollte der Arzt dieses mit einem Attest bestätigen. Dann kann man sich an seine Versicherungsgesellschaft wenden, um eine Herausnahme oder Senkung des Risikozuschlages nach § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes zu verlangen.
Einen ganz besonderen Risikozuschlag, der in vielen Verträgen schlummert, halte ich persönlich für überflüssig. Wenn Sie wissen wollen welchen und warum er herausgenommen werden sollte, dann fragen Sie mich.
Astrid Witalinski
Hauptagentin der SIGNAL IDUNA Gruppe /
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
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