Ein Urteil des Amtsgericht München Az.: 343 C 28512/12, veröffentlicht im Februar 2015 könnte, weil rechtskräftig geworden manchen Autobesitzer vor einer Inanspruchnahme der KFZ Versicherung bewahren.
Hier ging es darum, dass beim Einladen in ein Kraftfahrzeug der Einkaufswagen wegrollte und an einem anderen Fahrzeug ein Schaden entstand.
Die KFZ Haftpflichtversicherung hat nach Ansicht der Richter am Amtsgericht München den Schaden zu recht nicht übernommen, da die KFZ Haftpflichtversicherung argumentierte, der Schaden sei nicht beim Betrieb des Fahrzeuges und auch nicht durch dieses selbst verursacht worden.
Das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil kann vielen Autofahrern helfen, einer Rückstufung im Schadenfall zu entgehen.
Die Richter bejahten aber den Anspruch der Geschädigten auf die Reparaturkosten des Fahrzeuges gegenüber dem Schädiger. Dieser muss, sollte er nicht über eine eigene private Haftpflichtversicherung verfügen, den Schaden aus seinem Privatvermögen zahlen.
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt sollte prüfen, ob in dieser eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. In vielen Fällen ist das sogar kostenlos möglich.
Ist Ihnen wohlmöglich in der Vergangenheit ein ähnlicher Unfall passiert und Sie haben den Schaden von Ihrem KFZ Versicherer bezahlen lassen, sollten Sie prüfen, ob noch eine Regulierung über die private Haftpflichtversicherung erfolgen kann und der KFZ Versicherungsvertrag wieder entlastet wird.
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