Wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich zum Gesetz wird, hat das bedeutende Konsequenzen für Deutschland. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Suchmaschinen wie Google Geld dafür zahlen soll, wenn Google bei den Suchergebnissen die Überschriften und Textauszüge von Presseverlagen einblendet. Es ist zu befürchten, dass Google als Reaktion keine Newsergebnisse von Verlagen mehr anzeigen wird – was auch international natürlich verheerend wäre. In der Nacht zum 30. November 2012 fand die erste Debatte zum Leistungsschutzrecht statt – anschließend wurde das Gesetz in die Fachausschüsse weitergegeben.
Da die Debatte nachts stattfand gab es nur wenige die sie verfolgen konnten. Ob dies ein Schachzug war, um die Öffentlichkeit möglichst wenig aufzuwühlen, weiß ich nicht. Bei Twitter wurde die Debatte zumindest von Web 2.0 Aktiven live intensiv diskutiert. Der FDP Abgeordnete Max Stadler, Befürworter des Leistungsschutzrechtes kommentierte die begleitende Twitter-Diskussion mit den Worten: „Das Internet schläft nicht“.
Nach einer Dreiviertelstunde wurde der Gesetzesentwurf an die Fachausschüsse weiter gegeben. Diese werden eventuell Änderungsvorschläge hinzufügen. Anschließend wird die neue Fassung erneut dem Bundestag vorgelegt. Ob es gelingt, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden ist ungewiss. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Hier die komplette Bundestagsdebatte als YouTube Video
Und hier erklärt das Fernsehmagazin Zapp das Leistungsschutzrecht in 2 Minuten