Markenrecht: Existenzgründer sollten besser aufpassen als Zalando

Wenn ich Existenzgründer begleite, erlebe ich oft, dass das Thema Markenrecht eher leichtfertig behandelt wird. Bei der Schnellsuche des Deutschen Marken- und Patentamts wird geguckt, ob der erwählte Firmenname oder Produktname schon vergeben ist. Wenn nicht, wird für einen kleinen dreistelligen Betrag die neue Marke in Eigenregie beantragt. Hat man das Dokument in Händen, fühlt sich der Inhaber sicher – doch dem ist nicht so! Sogar der Schuh-Online-Händler Zalando ist diesem Irrtum erlegen – und muss sich nun auf einen teuren Rechtsstreit mit Calando gefasst machen – was dem jungen Schuh-Riesen ernsthafte Probleme bereiten kann…

Zalando ist ein junges Unternehmen aus den Niederlanden, hinter dem große Geldgeber stecken wie der Handelskonzern Tengelmann und der Holtzbrinck-Verlag (Handelsblatt, Die Zeit). Mit großer Offensivität ist Zalando gestartet, investiert hohe Millionenbeträge in Fernseh- und Internetwerbung. Auch im Bereich Social Media ist Zalando sehr aktiv – vor allem mit Gutscheinen und anderen Preisvorteilen.

Trotz dieser Größenordnung war Zalando bei der Namensfindung tatsächlich zu leichtfertig vorgegangen. Es ist nämlich nicht nur wichtig, dass der Name selbst nicht in der gleichen Rubrik schon geschützt ist – es darf auch keine Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke auftreten! Das Markenamt selbst ist kaum eine Hilfe: dort wird die Namenseintragung grundsätzlich vorgenommen, ohne dass das Amt selbst recherchiert, welche Verletzungen vorliegen könnten – irgendwie ja auch logisch – so eine Recherche ist aufwändig und würde sehr teuer…

Und genau so eine Markenrechtsverletzung ist Zalando womöglich passiert. Es existiert in Deutschland ein Unternehmen mit dem Namen Calando, das ebenfalls Preisvorteile für Lifestyle-Produkte anbietet. Und auch hinter Calando steckt ein großer Name: der Sohn des Unternehmensberaters Roland Berger, Oliver Berger, ist an Calando beteiligt.

Für eine außergerichtliche Einigung verlangt Calando von Zalando bisher eine Einmalzahlung von 250.000 Euro plus jährlich 50.000 Euro. Es kann jedoch sein, dass diese Forderung noch erhöht wird. Zwar macht Zalando nach Schätzungen wohl hohe zweistellige Millionenumsätze, doch ebenso wird geschätzt, dass das Unternehmen noch nicht profitabel arbeitet. Die Markenverletzung kann also tatsächlich – mit allen Gerichtskosten! – extrem belastend werden…

Quelle: Die Welt

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steadynews.de

4 thoughts on “Markenrecht: Existenzgründer sollten besser aufpassen als Zalando

  • Reply Dorothea Linnenbrink 12. Oktober 2010 at 11:48

    Das kann ich nur bestätigen. Ich habe mir ziemlich lange Gedanken zu dem Thema gemacht und mich dann schließlich dazu entschieden die Recherche abzugeben, obwohl unser Name „Jalall D’or“ ziemlich individuell ist, weil er sich aus unseren beiden Vornamen zusammensetzt. Am besten ist es auch die Marke ggf. getrennt als Wort- und Bildmarke anzumelden, weil der Schutz dann erheblich größer ist. Mehr dazu gibt es in unserem Nussblog zu lesen: http://nussblog.de/markenanmeldung-jalall-dor/
    Viele Grüße aus Münster

  • Reply Peter 19. Oktober 2010 at 17:19

    Man sollte nicht zu leichtsinnig mit so etwas umgehen.
    Vielleicht sollte man vorher besser Recherchen und dann überlegen ob der Eigenname eine Verbindung oder Ähnlichkeit zu einem anderen Unternehmen hat. Wenn sich duch diese Geschichte noch mehr „(Z/C)alando´s melden, kann das eine sehr teure Geschichte bleiben.

  • Reply Kuno 3. Januar 2011 at 21:11

    Ich finde es tragisch, dass man als Existenzgründer die Hilfe einer Heerschar von Juristen in Anspruch nehmen muss für Firmenname, Logo, Produktenamen, Internetdomain, Webseiten, Patente, usw. Überall lauern juristische Stolperfallen! Aber eigentlich handelt es sich dabei um völlige Nebenschauplätze, denn man möchte sich ja primär um sein Produkt und seine Arbeit kümmern und nicht um dieses ganze juristische Gedöns!
    Ich bin fast sicher, das inzwischen ALLES geschützt ist. Jede Farbe, jeder Begriff, jedes Muster, jede Form, jede Mehtode, jeder Handgriff,… Die Kunst besteht einzig noch darin, nicht den „Falschen“ in die Quere zu kommen. Das kann’s ja wohl nicht sein, oder?

    • Reply Eva Ihnenfeldt 4. Januar 2011 at 16:07

      Ja, Schutz von Marken und Eigentum dient nicht dem Schutz der „Erfinder“, sondern der erfolgreichen Marktverhinderung (also dem Abwürgen der Konkurrenz, änhlich wie Zölle). Darum gibt es ja diese internationalen Bewegungen wie Creative Commons: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/, und darum geht es auch politischen Bewegungen wie der Piratenpartei (in Schweden richtig stark vertreten! http://de.wikipedia.org/wiki/Piratpartiet ). Was ich nur empfehlen kann: als Selbstständiger nicht alleinbleiben, sondern sich gut vernetzen. So hilft man sich gegenseitig in Gesprächen und im virtuellen Austausch, das schützt, auch ohne gleich immer einen Anwalt dafür zu bezahlen…

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