Ärzte werden zu Unternehmern – das ist mir nicht unsympathisch. Natürlich ist der Beruf des Arztes vor allem auf das Heil des Patienten ausgerichtet, doch eine gesunde Wettbewerbs-Einstellung kommt auch den „Kunden“ – den Patienten zugute, wenn der Arzt sich Dienstleister empfindet.
So begegnen sich gleichwertige Geschäftspartner in Augenhöhe. Der Patient als wählender Auftraggeber, der Arzt als Anbieter, der bemüht ist, seine Leistung deutlich und sympathisch zu präsentieren. Hier ein Überblick über die Marketing-Möglichkeiten für Ärzte im E-Commerce:
Die Arzt-Homepage unterliegt weniger strengen Kriterien als etwa eine Zeitungsanzeige. Grund ist, dass die Homepage bewusst angeklickt wird. Der Suchende wird also aktiv.
Die Homepage muss sachlich sein und darf nicht vergleichende Werbung beinhalten. Der Arzt darf keine (Heils-)Versprechen geben, die er nicht halten kann. Reißerische Texte sind unerlaubt, doch werbende Texte durchaus zulässig. Beispiele:
http://www.dr-lackner.de
http://www.augenlaserteam.de/
Es darf mit Schwerpunkten geworben werden, wenn diese ausdrücklich gekennzeichnet sind. Medizinische Fachbegriffe dürfen nur auftauchen, wenn diese erklärt werden. Ein sehr gutes Beispiel eines medizinischen Fachlexikons für das Online-Marketing von Ärzten finden Sie hier:
http://www.doc-it.de
Rechtliche Vorgaben müssen beachtet werden, das Impressum muss vollständig sein. Fotos sind zulässig, doch der Arzt darf nicht während seiner Berufsausübung fotografiert werden (Vorsicht bei Fotos mit Stethoskop!)
Auch IGEL-Leistungen (für die der Patient privat zahlt) dürfen im Netz beworben werden. Beispiel: http://www.frauenarzt-dittmann.de/igel-leistungen.htm
Ergänzende sinnvolle elektronische Marketing-Instrumente sind vor allem Newsletter und die automatische E-Mail-Benachrichtigung für (Vorsorge-)Termine.
Patienten suchen immer häufiger gezielt im Internet nach dem richtigen Arzt – besonders bei Fachärzten.
Lassen Sie sich beraten, erarbeiten Sie gemeinsam mit einer Agentur Ihrer Wahl ein nachhaltiges Marketing-Konzept. Fragen Sie Ihre Patienten, welche Dienstleistungen und Informationen sie sich wünschen würden. Bei Bedarf helfe ich gern weiter.
[email protected]
Eva Ihnenfeldt Tel.: 0231/ 77 64 150
Sehr interessanter Artikel, allerdings ist die Materie recht komplex, auch nach der Novelle des Heilmittelwerbegesetzes.
Wer etwas tiefer einsteigen möchte, findet hier weitere Infos. http://www.docz.de/blog/