Wenn Internetnutzer sterben: Passwörter, Account-Rechte und Social-Network-Mitgliedschaften richtig vererben

So langsam kommen auch Internetnutzer ins Seniorenalter – abgesehen davon, dass es kein Recht auf einen späten Tod gibt. Doch mit dem Tod eines Nutzers von E-Mail-Diensten, Communitys oder auch geschützten Domains können Probleme auftreten – wer erbt den „digitalen Nachlass“, die Bilder, Inhalte, Videos, und wie kann seine Passwörter für Angehörige am besten verwalten?

Aus dem Online-Magazin des Spiegels: grundsätzlich ist der digitale Nachlass so zu behandeln wie der übrige Nachlass auch, so Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg: „Er ersetzt ja im Grunde einfach den Schriftverkehr, wie wir ihn früher hatten“. Inhalte, Bilder, E-Mails, virtuelle Adressbücher, Videos- das alles gehört den Erben. Allerdings gibt es auch nicht vererbliche Persönlichkeitsrechte, an die die Erben sich halten müssen.

Die Betreiber von Community-Plattformen gehen unterschiedlich mit den Profilen Verstorbener um. Facebook hat ein Formular erarbeitet, mit dem Angehörige die Seiten und Gruppenzugehörigkeiten eines Verstorbenen löschen lassen können. Die Angehörigen können das Profil noch bestehen lassen. Bereits bestätigte Freunde dort eine Nachricht hinterlassen, um zu kondolieren und an den Verstorbenen erinnern.

Studi-, Schüler- und Mein VZ hat noch kein standardisiertes Verfahren eingerichtet. Wenn Angehörige Sterbeurkunde und Erbschein vorlegen, können diese frei über das Profil verfügen – auf Wunsch sogar die Seite selbst übernehmen und weiterführen.

Anbieter von E-Mail-Diensten sind ebenfalls sehr individuell beim Umgang mit dem Tod. Die deutschen Plattformen Web.de und gmx.de geben nach Vorlage des Erbscheins die Passwöter heraus. Bei Hotmail von Microsoft muss man eine E-Mail auf Englisch schreiben, da der Server in den USA steht. In dieser Mail muss stehen, wann der Account eingerichtet wurde, und wann zum letzten Mal benutzt. Außerdem muss der Erbschein eingereicht werden sowie eine Kopie des eigenen Personalausweises.

Ein „Criminal Compliance Team“ von Microsoft kümmert sich anschließend um die Richtigkeit der Anträge. Etwa mit zwei Monaten Bearbeitungszeit müssen die Angehörigen rechnen, bis sie eine CD oder DVD mit den Daten des Accounts erhalten. Geschlossen wird der Account nur auf ausdrücklichen Wunsch. Hotmail-Passwörter werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

Das Beste ist, für den Todesfall rechtzeitig vorzusorgen. Jeder Internetnutzer sollte schon beizeiten regeln, was mit seinem digitalen Nachlass geschehen soll. Am sichersten ist es, Passwörter und Verfügungen beim Notar zu hinterlegen. Doch für Testamente – auch für digitale – reicht es, diese handschriftlich zu verfassen, mit einem Datum und Unterschrift zu versehen, und sie so aufzubewahren, dass sie im Todesfall in die richtigen Hände geraten.

Quelle: Spiegel

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steadynews.de

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