YouTube und Gema: Musikvideos werden vorerst nicht gesperrt

Die Videoplattform YouTube hat einen ersten Erfolg gegen die Gema errungen: das Landgericht Hamburg lehte es ab, 75 Musikstücke auf YouTube per einstweiliger Verfügung sperren zu lassen. Das Gericht sah keine Dringlichkeit bei dem Antrag. Doch der Vorsitzende Richter Heiner Steeneck betonte, dass „viel dafür spricht“, dass der Gema ein Unterlassungsanspruch zustehe.

YouTube ist eine Tochter des Konzerns Google. Die Gema will von YouTube für jedes aufgerufene Musikstück Geld erhalten. YouTube hingegen will der Gema lediglich das Recht einräumen, selbst Videos löschen zu lassen.

Zwischen 2007 und 2009 hatte YouTube Gebühren an die Gema gezahlt. Doch nach Ende des Vertrages konnten sich die beiden Parteien nicht mehr über eine Neufestsetzung der Gebühren einigen. Wie hoch sie zuvor waren, ist nicht öffentlich bekannt.

Stattdessen bot YouTube der Gema ein kostenloses Programm an, mit der die Gema das betreffende Stück löschen kann und über die Content ID den YouTube-Benutzer ermitteln. So könnte die Gema selbst den Nutzer auffordern, das Video zu löschen.

Die Gema beruft sich darauf, dass YouTube über Werbung Geld mit den hochgeladenen Videos verdient und darum Gebühren abführen solle. Ein GEMA-Anwalt kündigte an, seine Gesellschaft wolle nun im Hauptsacheverfahren seine Interessen durchsetzen.

Quelle: Focus

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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