Gleichgültig, ob man als Verbraucher überschuldet ist oder als Soloselbstständiger: Am 30.12.2020 wurde das Insolvenzänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist es wirksam (RA Petra Nordhoff bei anwalt.de) Ab sofort dauert die so genannte Wohlverhaltensphase nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Jahre. Diese neue Regelung gilt rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die seit dem 1. Oktober 2020 gestellt worden sind, und zwar nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Selbständige, Freiberufler, Unternehmer. Für Anträge die vor dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, gelten eventuell Übergangsfristen.
Corona und die Insolvenzgefahr
Die Corona-Pandemie wird wohl im Jahr 2021 auch eine Menge Privatinsolvenzen (Verbraucher Insolvenzen) und Regelinsolvenzen (Insolvenzen von selbstständig Tätigen) hervorbringen. Diese Prognose mag dazu geführt haben, dass das neue Insolvenzänderungsgesetz nun in Deutschland so schnell wirksam wurde. Nicht nur Inhaber von Unternehmen, Freiberufler, freischaffende Kreative und andere Sololselbstständige sind betroffen – sondern auch Privatpersonen, die durch die Corona-Einschränkungen ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können.
Da ich keine Anwältin bin, kann ich auch nur sehr grob auf die Änderungen eingehen, die seit dem 1. Oktober 2020 wirksam geworden sind. Kurz gesagt hat sich die Zeitspanne der Restschuldbefreiung von sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt – wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden. Gezählt wird diese Wohlverhaltensphase ab dem Moment der Verfahrenseröffnung.
Bis zum Sommer 2021 hätte Deutschland sowieso die Insolvenzregelungen an Vorgaben der EU anpassen müssen – doch nun wurde schnell gehandelt und das Gesetz ist bereits in Kraft getreten.
Auf anwalt.de gibt es zwei sehr gute Beiträge von Rechtsanwältin Petra Nordhoff, die ich hier gern verlinke. Beide Beiträge beziehen sich auf das neue Gesetz – der erste Teil bezieht sich auf die Verbraucherinsolvenz, der zweite Beitrag auf die Restschuldbefreiung zahlungsunfähiger Soloselbstständiger
- anwalt.de vom 10.01.2021: Teil 1 – Verbraucherinsolvenz
- anwalt.de vom 10.01.2021; Teil 2 – Restschuldbefreiung von Soloselbstständigen