Viele Arbeitgeber und arbeitssuchende Arbeitnehmer setzen ihre Hoffnung in die Jobvermittlung der Arbeitsagentur. Doch ist das realistisch? Wie eine aktuelle Studie der Agentur für Arbeit zeigt, wohl eher nicht. In 74 Prozent der erfolgreichen Stellensuche hatte die Behörde keinen Anteil an der Vermittlung. Allerdings gibt es bei dieser Feststellung erhebliche Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Langzeitarbeitslosen.
Zwischen April 2014 und März 2015 fanden monatlich sieben Prozent aller Arbeitslosen und
Arbeitssuchenden eine Stelle und konnten sich aus dem Leistungsbezug abmelden. Dabei war in einem Viertel der Fälle die Arbeitsagentur daran beteiligt. In drei Viertel der Vermittlungen waren die Suchenden ohne Unterstützung der Behörde erfolgreich.
Bei Kurzzeitarbeitslosen (SGB III) sind die Zahlen noch extremer: 78 Prozent der Suchenden fanden allein eine neue Stelle, davon 45 Prozent direkt nach dem Erstkontakt mit der BA (die drohende Arbeitslosigkeit melden), 33 Prozent nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (nach tatsächlich eingetretener Arbeitslosigkeit in Abstimmung mit dem Ansprechpartner der BA). Insgesamt 12 Prozent der Arbeitssuchenden nach SGB III fanden monatlich einen Job.
In 22 Prozent der Fälle konnte die Arbeitsagentur bei der Jobsuche bzw. Wiedereingliederung erfolgreich helfen. 10 Prozent bekamen einen neuen Job, zwei Prozent erhielten eine Bezuschussung für einen neuen Job, weitere 10 Prozent konnten an einer Weiterbildung oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen.
Bei Langzeitarbeitslosen (Hartz IV – SGB II) fanden nur zwei Prozent der Betroffenen monatlich einen neuen Job. Davon waren 58 Prozent erfolgreich ohne Zutun der Arbeitsagentur. Bei 52 Prozent war die BA am Erfolg beteiligt. In 19 Prozent der Fälle hatten die Arbeitssuchenden eine Weiterbildung erhalten (oder einen Ein-Euro-Job), in 14 Prozent war ein vorgeschlagenes Jobangebot erfolgreich, in 9 Prozent führte eine Bezuschussung zum Lohn zur neuen Stelle.