LG Stuttgart: Gekaufte Facebook Likes sind verboten – Irreführende Werbung

Irreführende Werbung ist in Deutschland verboten. Der Verbraucher soll davor geschützt werden, durch Vorspiegelung von falschen Tatsachen getäuscht zu werden. Mitbewerber sollen vor unrechtmäßigen Benachteiligungen im Wettbewerb geschützt werden. Durch das Web und den ausufernden Content gibt es viele juristische Unklarheiten, wann gegen Abs 3 UWG verstoßen wird. Schon  das Landgericht Stuttgart in einem Urteil klargestellt: Gekaufte Facebook Fans sind irreführende Werbung – und somit verboten!

Wenn eine Facebook Fanpage über mehrere tausend Fans verfügt, muss der Verbraucher davon

Fanverteilung der SteadyNews-Fanpage beim Facebook-Like-Check: nur 26 kommen nicht aus Deutschland...

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ausgehen, dass das Unternehmen bei diesen Fans beliebt ist. Das hebt die Reputation. Anscheinend ist das Unternehmen gut vernetzt, bekannt, beliebt, geht vorbildlich mit Kunden um. Wenn es sich jedoch bei vielen dieser Fans um Likes aus dem Ausland handelt – und zwar aus Ländern, in denen das Unternehmen nicht geschäftlich tätig ist – handelt es sich anscheinend um gekaufte Fans. Das täuscht nicht nur den Verbraucher, sondern schadet auch den Wettbewerbern, die im Vergleich schlechter dastehen.

Facebook Likes können schon für wenige Cent erworben werden. Im Web finden sich sogar Angebote wie „Für 15 Euro 100 echte Fans aus Deutschland“. Fans aus dem Ausland sind noch erheblich günstiger. Manchmal wissen Unternehmen nicht einmal, dass sie viele gekaufte Fans haben! Wenn eine Agentur mit der Betreuung der Facebook-Fanpage beauftragt wurde, möchte diese natürlich messbare Erfolge vorweisen. Falls das über interessanten Inhalt, Gewinnspiele und crossmediale Aktionen nicht so wirklich gut funktioniert, kann der Kunde ungeduldig werden (oft weiß er ja nicht einmal, wie schwierig es ist, eine „echte“ Fan-Community aufzubauen). Da stehen Agenturen unter Druck – das kann auch mal zu solchen Käufen führen – sich also besser vertraglich absichern. Facebook-Fan-Käufe sind definitiv verboten.

Falls Sie bei einem Mitbewerber den Eindruck haben, dass er Facebook-Fans für seine Fanpage gekauft hat, können Sie eventuell juristisch dagegen vorgehen. Indizien sind insbesondere viele Fans aus dem weltweiten Ausland, obwohl das Unternehmen dort nicht tätig ist. Bekannt für solche Fankäufe sind zum Beispiel Brasilien, die Türkei, Indonesien, die Philippinen, Indien. Ebenfalls ein Indiz ist eine extrem geringe Interaktionsrate und Useraktivität. Oft weisen die Fanprofile der kommerziellen „Liker“ Merkwürdigkeiten auf, haben kein Profilbild oder sind komplett inaktiv.

Mit dem SternTV Like Check kann man verdächtige Fanpages überprüfen. Auch wenn Sie nicht gleich eine einstweilige Verfügung beantragen wollen, sollten Sie solche Like-Kauf-Praktiken nicht einfach hinnehmen, sondern den Wettbewerber freundlich darauf aufmerksam machen, dass seine Like-Struktur auf irreführende Werbung hinweist. (Aber bitte nie etwas als Tatsache behaupten, was Sie nicht beweisen können!)
Zum SternTV Like Check

Es ist auf jeden Fall wünschenswert, dass die Praxis der gekauften Fans bei Facebook, Klicks bei YouTube und Follower bei Twitter irgendwann komplett endet -genau wie die Praxis der gekauften Bewertungen.

Internetrecht-Rostock: Werbung mit gekauften Facebook-Likes ist wettbewerbswidrig

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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