Hurra – am 9. Februar 2018 kann Karl Valentin seinen 70. Todestag feiern und endlich mit seinem ganzen wunderbaren Sprach-Schatz in unser aller Leben treten. Dann entfällt das Urheberrecht und wir dürfen ihn zitieren, ohne (wie im Moment) saftige Abmahnungen zu kassieren. Erich Kästner (Todesjahr 1974) und Heinz Erhardt (1979) Zitate sind allerdings noch viele Jahre geschützt – deren Erben wachen mit ihren Anwaltskanzleien sehr genau darüber, dass weder private noch gewinnorientierte Publikationen im Web leichtfertig ein Zitat ihrer Ahnen verwenden. Und sei es noch so kurz, und sei die Quelle noch so sorgfältig benannt – rund 1.000 Euro Anwaltsgebühren erwartet jeden, der meint, dank der Zitierfreiheit dürfe er Aussprüche und Scherze dieser und anderer Künstler verwenden. Auch bei Facebook, Twitter und Co ist das verboten. Also immer schön vorsichtig sein!
Zitierfreiheit und Urheberrecht
Die Zitierfreiheit bezieht sich – so wie ich es als Laie verstehe – darauf, dass ich aus einem urheberrechtlich geschützten Werk (Text, Audio, Bild, Bewegtbild) dann zitieren darf, wenn diese Ausschnitte für die Verständlichkeit und Ausführung meiner eigenen urheberrechtlich bedeutenden Schöpfungen von Bedeutung sind. Das ist in erster Linie bei wissenschaftlichen Werken der Fall. Ob es möglich ist, in einem persönlichen Beitrag zu meinem Leben ein Karl Valentin Zitat einzuflechten, um meine Erkenntnisse zu erläutern, wäre mir definitiv zu heikel. Sicher kann man sich auf eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung mit der Enkelin des Genies einlassen – doch wer am Ende Recht bekommt, weiß sicher niemand so genau. Auf jeden Fall werden die Anwälte und Gerichte von einer der beiden Parteien bezahlt werden müssen.
medienrecht-urheberrecht.de zum Zitatrecht
Ob Zitate, Sprüche und Witze von Urhebern, die noch keine 70 Jahre tot sind, im Web gefunden und verfolgt werden, hängt in erster Linie damit zusammen, wie engagiert die Erben sind und wie professionell ihre Anwälte recherchieren. Ein Zitat in einem privaten Facebook-Profil, das nicht öffentlich einsehbar ist, wird wohl kaum gefunden – doch sobald es ein Facebook-Freund übernimmt und öffentlich bei Facebook teilt, sieht die Sache wieder ganz anders aus. Wie der WDR schon 2012 berichtete, sind die Nachlassverwalter von Karl Valentin, Erich Kästner und Heinz Erhardt schnell mit Abmahnungen bei der Hand – und zwar zu happigen „Gegenstandswerten“. Da kann ein einziges Zitat im Xing-Profil oder im Blog knapp 1.000 Euro kosten.
WDR: Karl Valentin und die Anwälte
Gutenberg Edition
Auch wenn die deutschsprachige Version „Projekt Gutenberg DE“ nicht so ganz unseren Vorstellungen von der uneigennützigen Verbreitung von Wissen und Inspiration entspricht (wie hier bei Wikipedia nachzulesen) ist es eine gute erste Quelle, um Autoren und Werke zu finden und zu nutzen. In Jahr 2017 sind übrigens unter Anderem Gerhard Hauptmann und H. G. Wells aus der Schutzfrist herausgefallen. Sicher findet man im Web schon zahlreiche E-Books mit ihren Werken und kann diese herunterladen.
Projekt Gutenberg DE