Altersvorsorge für Selbständige: Pfändungsggrenzen steigen mit dem Alter – bis auf 238.000 Euro

Wie die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Berlin nochmals betont, können Selbständige von Pfändungsgrenzen für ihre private Altersvorsorge profitieren. Doch der Schutz vor Pfändung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die unbedingt beachtet werden müssen. Der Schutz greift zwar für Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne – aber nur bei folgenden Vertragsbedingungen:

  • Das Vermögen darf nicht vor dem 60. Lebensjahr angerührt werden können
  • Das Geld darf ausschließlich für die Altersvorsorge angelegt sein
  • Die Auszahlungen müssen als lebenslange Rente fließen
  • Einmalzahlungen sind nur im Todesfall möglich

Die Höhe des geschützten Vermögens richtet sich nach dem Lebensalter: ein 18-Jähriger kann 2.000 Euro pfändungsgeschütztes Vermögen besitzen – bei einem 60-Jährigen sind es 193.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 238.000 Euro.

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir frei und selbstbestimmt unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir Visionen und Realität neu. [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert