Altersvorsorge für Selbständige: Pfändungsggrenzen steigen mit dem Alter – bis auf 238.000 Euro

Wie die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Berlin nochmals betont, können Selbständige von Pfändungsgrenzen für ihre private Altersvorsorge profitieren. Doch der Schutz vor Pfändung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die unbedingt beachtet werden müssen. Der Schutz greift zwar für Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne – aber nur bei folgenden Vertragsbedingungen:

  • Das Vermögen darf nicht vor dem 60. Lebensjahr angerührt werden können
  • Das Geld darf ausschließlich für die Altersvorsorge angelegt sein
  • Die Auszahlungen müssen als lebenslange Rente fließen
  • Einmalzahlungen sind nur im Todesfall möglich

Die Höhe des geschützten Vermögens richtet sich nach dem Lebensalter: ein 18-Jähriger kann 2.000 Euro pfändungsgeschütztes Vermögen besitzen – bei einem 60-Jährigen sind es 193.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 238.000 Euro.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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