Wie die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Berlin nochmals betont, können Selbständige von Pfändungsgrenzen für ihre private Altersvorsorge profitieren. Doch der Schutz vor Pfändung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die unbedingt beachtet werden müssen. Der Schutz greift zwar für Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne – aber nur bei folgenden Vertragsbedingungen:
- Das Vermögen darf nicht vor dem 60. Lebensjahr angerührt werden können
- Das Geld darf ausschließlich für die Altersvorsorge angelegt sein
- Die Auszahlungen müssen als lebenslange Rente fließen
- Einmalzahlungen sind nur im Todesfall möglich
Die Höhe des geschützten Vermögens richtet sich nach dem Lebensalter: ein 18-Jähriger kann 2.000 Euro pfändungsgeschütztes Vermögen besitzen – bei einem 60-Jährigen sind es 193.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 238.000 Euro.