Arbeitszimmer steuerlich geltend machen: nur unter Einschränkungen

Kaum freuten sich die Betroffenen, dass nach einem aktuellen Urteil Arbeitszimmer-Kosten wieder steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden können – da werden die Bedingungen wieder eingeschränkt: nach dem Willen der Bundesregierung kann ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf eine Ergänzung des Finanzministeriums zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010. Diese Ergänzungen sollen in den Beschluss des Bundeskabinetts mit eingearbeitet werden.

Nicht nur, dass alle Kosten für ein Arbeitszimmer, also z.B. Miete, Strom und Heizung, nur dann beim Finanzamt angegeben werden können, „wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“ – die Höchstgrenze für abziehbare Aufwendungen wird auf maximal 1.250 Euro im Jahr begrenzt.

Diese Ergänzung bewirkt, dass doch viele Berufsgruppen von dem Urteil des Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 ausgeschlossen werden: Lehrer und Richter verfügen normalerweise über einen Schreibtisch an der Arbeitsstätte und können nun wohl doch nicht den Arbeitsplatz zu Hause steuerlich absetzen. Im Übrigen können nur Personen nachträglich Steuerrückzahlungen für die Jahre 2007 und 2008 erhalten, die noch keinen Bescheid übder diese Jahre erhalten haben.

Quelle: Süddeutsche

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

2 thoughts on “Arbeitszimmer steuerlich geltend machen: nur unter Einschränkungen

  • Reply Gerd c/o PadLive.de 7. Oktober 2010 at 11:19

    In der aktuellen c´t war zu dem Thema auch ein guter Artikel

    Viele Grüße aus Essen,

    Gerhard Schröder

    • Reply Eva Ihnenfeldt 7. Oktober 2010 at 12:55

      Vielen Dank für den Tipp. Für alle Interessierten: c’t ist ein Computerfachmagazin – sehr empfehlenswert! http://www.heise.de/ct/

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