Astrid Schumann, Deutscher Ring Krankenversicherung Versicherungstipps: Alzheimer, Demenz, bald Leistungen aus der Pflegeversicherung… Vor einigen Tagen hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen. Ab dem 1.Januar 2013 sieht das Gesetz auch Leistungen für Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ als Pflegestufe 0 vor.
Pflegende Angehörige können dann Pflegegeld von 120,– Euro oder bis zu 225,– Euro Sachleistungen erhalten. Die Pflegegeldleistungen und die Sachleistungen der anderen Pflegestufen 1 bis 3 werden ebenfalls angehoben.
Verbesserungen verspricht das Gesetz, wenn ein Leben in Wohngruppen angestrebt wird aber der Schwerpunkt von Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung durch Angehörige erfolgt.
Die 14 stündige wöchentliche Betreuungszeit, welche für eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung des Pflegenden wichtig ist, kann nun auch mit der Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.
Da der Gesetzgeber erkannt hat, dass die gesetzlichen Pflegeleistungen nur eine Grundversorgung sein können, wird die private Pflegevorsorge ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert.
Finanziert wird die Pflegereform durch eine Beitragssatzerhöhung um 0,1% in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Warum eine ergänzende private Pflegeversicherung wichtig ist und welche Möglichkeiten es gibt, ohne Gesundheitsfragen versichert zu werden, erkläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Eine unvergesslich schöne Woche wünscht Ihnen
Astrid Schumann