Leider lässt die große Mehrheit der Geringverdiener die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ungenutzt. Weniger als fünf Prozent der Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen unter 1.000,– Euro sichern sich die oft sogar kostenneutrale Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge.
Viele Geringverdiener sind über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge häufig nicht informiert. Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung werden vom Bruttogehalt abgezogen und sind in oft Steuer- und Sozialabgabenfrei. Deshalb ist eine zusätzliche Absicherung meist ohne eigenen finanziellen Mehraufwand möglich.
Wer mehr als 17.900,–Euro als Alleinstehender oder 35.800,– Euro Einkommen mit dem Ehepartner zusammen versteuern muss, bekommt keine Arbeitnehmersparzulage auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag.
Beim Aktiensparen gelten 20.000,– Euro bzw. 40.000,– Euro als Einkommensgrenze für staatliche Zuschüsse.
Wer seine vermögenswirksamen Leistungen für eine BAV einsetzt, reduziert nicht nur seine Steuern und Sozialabgaben, sondern schützt sein gespartes Vermögen auch vor einem Hartz-IV-Zugriff.
Wer als Minijobber auf Teile seines Lohns verzichtet oder zusätzlich zu seinen 450,– Euro vom Arbeitgeber für Mehrleistungen Geld in eine BAV (mehr als 200,– Euro sind mtl. möglich) zahlen lässt, kann ohne seinen Minijob-Status zu verlieren sinnvoll für sein Alter vorsorgen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mehr über die Möglichkeiten der Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Unternehmen wissen möchten, fragen Sie uns.
Eine gute Woche wünscht Ihnen
Astrid Schumann
Eine erfolgreiche Woche wünscht Ihnen
Astrid Schumann
Beste Grüße aus Bochum!