Leider kommt es immer wieder vor, dass trotz ordentlicher Arbeit das Einkommen unter der Existenzminimumgrenze bleibt. Dann stockt die ARGE das Einkommen auf das Existenzminimum von 750,– Euro auf.
Aufstocker können jedoch durch Riestern ihr reales Einkommen noch erhöhen.
Beispiel:
- Das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit beträgt 500,– Euro.
- Der Aufstockungsbetrag durch die Arge ist 250,- Euro.
- Der verfügbare Betrag beträgt somit insgesamt 750,- Euro.
Durch Abschluss eines Riester-Vertrages kann im folgenden Beispiel auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II § 11 (2) 4 das maßgebende monatliche Einkommen pauschal um 100,– Euro fiktiv gemindert werden. Dadurch erhöht sich der Aufstockungsbetrag auf 350,– Euro und damit auch der monatlich verfügbare Betrag.
Hier ein Beispiel für Ledige:
Mindestbeitrag für einen Riester-Vertrag: 4% von 500,– Euro, also 20,– Euro monatlich. Davon die staatlichen Zulagen abgezogen verbleiben 7,16 Euro als tatsächliche Eigenleistung.
Da Sie nun einen geförderten Altersvorsorgevertrag besitzen, kommen nach SGB II §11, 100,– Euro pauschal zum Abzug.
Ihr zu bewertendes Einkommen beträgt nun 400,– Euro, die Aufstockung der ARGE damit 350,– Euro.
Der neue verfügbare Betrag ist statt 750,– Euro jetzt 842,84 Euro monatlich.
Sie sparen also nicht nur eine kleine Altersvorsorge an, sondern haben sogar monatlich zusätzlich 92,84 Euro mehr zur Verfügung. Diese Tatsache weiß leider kaum jemand.
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Eine gute Woche wünschen
Detlef und Astrid Schumann