Auskunftsanspruch zur Datenweitergabe: Behörden davon nicht ausgenommen

Auch Behörden müssen Bürgern umfassende Auskünfte darüber erteilen, welche persönlichen Daten sie gespeichert haben. Ebenfalls gilt das auch für die Weitergabe von Daten an Dritte stellt ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts fest.

Selbst Behörden müssen den Bürgern weitreichende Informationen erteilen, wenn diese wissen wollen, in welchem Umfang Daten gespeichert sind und welche dieser Daten in welcher Form an Dritte weitergegeben wurden.  Das Bundessozialgericht hat jetzt ein dementsprechendes Urteil gefällt, Betroffene dürften in zukünftigen Streitfällen daher größere Chancen entsprechenden Auskunftsersuchen haben.

Im aktuellen Verfahren hatte eine Klägerin gegen ihre Krankenkasse geklagt, da diese sich geweigert hatte ihr mitzuteilen ob und auf welchem Wege Daten über den Gesundheitszustand der Klägerin an das Arbeitsamt und die Kommune weitergegeben worden sein. Ferner war nicht sicher, ob diese Daten verschlüsselt oder unverschlüsselt bei Email übertragen worden waren. Die Klägerin war der Meinung, es wären mehr Daten übermittelt worden als notwendig gewesen wären.

Das Bundessozialgericht nahm dieses Urteil zum Anlass einige Klarstellungen im Hinblick auf den Auskunftsanspruch, der im Bundesdatenschutzgesetz verankert ist zu treffen und gab der Klägerin grundsätzlich Recht. Behörden können Auskunftsersuchen in Zukunft nicht mehr mit dem Hinweis auf einen hohen Verwaltungsaufwand abeweisen. Sie sind verpflichtet, Vorgänge und Dokumentationen so zu organisieren, dass Auskünfte gegen einen vertretbaren Aufwand gegeben werden können. Bürgern sei gegebenenfalls Akteneinsicht zu gewähren. Die Kasseler Richter betonten ausdrücklich, dass die dass die Behörden auch darüber Auskunft erteilen müssen, an wen sie welche Daten weitergegeben haben und auf welchem Wege dies erfolgte. (Bundessozialgericht, B 1 KR 13/12 R)

Der selbstständige Journalist und Social Media Redakteur Christian Spließ begleitet Unternehmen und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung von Social Media Kampagnen. Christian Spließ ist einer der Social Influencer in NRW - vor allem über Twitter und Facebook.

www.homo-narraticus.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert