Aussichtsreiche Aussichten auf Ausgleichszahlungen: Flugstörungen infolge von Streiks

Obwohl Vielflieger sich an den Trubel an Flughäfen gewöhnt haben, sind sie nach wie vor von Arbeitsniederlegungen in der Flugzeugbranche betroffen. Zum Glück haben Flugreisende im Falle eines Streiks Anspruch auf Entschädigung. Passagier:innen in Europa können eine Entschädigung beanspruchen, wenn ihre Flugverbindung aufgrund eines Streiks des Boden- oder Kabinenpersonals gestrichen wurde oder wenn sie aufgrund eines solchen Streiks eine Verspätung von mehr als drei Stunden hinnehmen mussten. Im Folgenden finden Sie einige Empfehlungen, wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können, wenn Sie aufgrund eines Flugstreiks Anspruch auf Entschädigung haben könnten.

Entschädigungen gemäß EU-Richtlinie

Bild von Jan Vašek auf Pixabay

Für Reisende, die Tickets bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft erworben haben, besteht im Falle eines Streiks, der zur Annullierung oder Verzögerung ihres Fluges führt, ein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl diese Regelung vielen bekannt sein mag, ist nicht jedem klar, wie man eine angemessene Erstattung von der Fluggesellschaft einfordern kann, wenn der Flug aufgrund von Arbeitsniederlegungen des Kabinenpersonals annulliert oder verzögert wurde. Daher möchten wir Ihnen hier Informationen dazu liefern.

Rechtliche Lage für deutsche Passagiere

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagier:innen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist, annulliert wurde oder überbucht ist. Dies gilt für sämtliche Flüge, die von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat starten und entweder über einen anderen EU-Flughafen oder außerhalb Europas mit einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Diese Regelung zur Erstattung gilt jedoch nicht für US-amerikanische Fluggesellschaften (da das US-Recht hier nicht zutrifft).

Entschädigung bei streikbedingten Verspätungen

Sollte Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet sein, könnte Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zustehen. Die genauen Bedingungen für eine Entschädigung bei Verspätungen variieren je nach Land und ob die Fluggesellschaft dazu verpflichtet ist, Passagier:innen zu entschädigen, die aufgrund von Streiks Verspätungen hinnehmen mussten. Wenn jedoch Ihr Flug annulliert wird und dies nicht auf widrige Witterungsbedingungen zurückzuführen ist, können Sie bei den meisten europäischen Fluggesellschaften eine Erstattung von bis zu 600 € geltend machen. Zusätzlich sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Sie auf einen alternativen Flug mit vergleichbarer Verbindungsmöglichkeit umzubuchen. Falls jedoch keine freien Plätze verfügbar sind, haben Sie die Option, Ihre Buchung ohne Gebühren zu stornieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entschädigung

Leider sind Fluggesellschaften bisher nicht dazu verpflichtet, automatisch Entschädigungen an ihre Kund:innen auszuzahlen. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Sie Ihre Ansprüche selbst geltend machen müssen. Selbst im Falle einer Insolvenz Ihrer Fluggesellschaft könnte eine Entschädigung möglich sein, solange die rechtliche Person noch als Fluggesellschaft tätig ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt einzuschalten. Eine einfache Methode, um schnell herauszufinden, ob eine Entschädigung infrage  kommt, besteht darin, Online-Dienste von Fluggastrechts-Anbietern zu nutzen. Mit Angabe Ihrer Flugnummer und persönlicher Informationen erhalten Sie rasch eine Einschätzung darüber, welche Entschädigung Ihnen von Ihrer Fluggesellschaft zusteht.

Zusammenfassung bezüglich Entschädigung bei streikbedingten  Störungen

Die beste Vorgehensweise besteht darin, Ihren Anspruch direkt online bei einem Rechtsdienstleister wie Flightright zu prüfen. Die erste Überprüfung kann online innerhalb weniger Minuten erfolgen. Auf Grundlage dieser ersten Bewertung können Sie Ihre Lage erneut einschätzen oder sogar direkt den Auftrag zur Eintreibung der Entschädigung erteilen. Diese Vorgehensweise ist für Verbraucher völlig risikofrei, da nur im Erfolgsfall eine Provision von ungefähr 30 % anfällt.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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